Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass zwei Vertragspartner für denselben Gasverbrauch Rechnungen stellen. Sie haben einen Anspruch darauf, nur einmal für die tatsächlich bezogene Gasmenge zu bezahlen. Es kann daher auch nur einen Versorger geben, der Sie mit Gas versorgt.
Wenn beide Verträge wirksam sind, müssen Sie herausfinden, welcher Versorger Sie tatsächlich mit Gas beliefert hat. Nur diesem stehen die Zahlungen zu. Vom anderen Versorger können Sie die Rückzahlung der geleisteten Beträge verlangen, da keine Gegenleistung erbracht wurde.
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Abrechnungen und Kontoauszüge, um nachzuvollziehen, was genau passiert ist.
Mein Rat wäre, sich zunächst schriftlich an beide Versorger zu wenden, den Sachverhalt zu schildern und um Aufklärung zu bitten. Fordern Sie ggf. zu Unrecht gezahlte Beträge zurück und kündigen Sie den Vertrag, über den Sie nicht beliefert wurden, möglichst fristlos.
Wenn sich die Versorger quer stellen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
3. Juni 2024
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22:41
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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