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Zwei Eigentümer Wohnung/ vermietet

5. Mai 2021 14:17 |
Preis: 41,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

A und B besitzen eine Wohnung zu jeweils 50%. (Geerbt vor 20jahren)

Seit 2019 ist die Wohnung vermietet.
Mieteinnahmen gingen bisher auf ein Gemeinschaftskonto ein.
Das immobiliendarlehen läuft auf B, wird allerdings vom Gemeinschaftskonto, also der Miete getilgt.

B hat nun das Gemeinschaftskonto aufgelöst und den Mieter benachrichtigt, er solle die Miete in Zukunft nur auf Bs Konto überweisen.
Ohne Einverständnis von A.

Ist dies rechtens?

Des Weiteren hat B vor Vermietung 20 Jahre lange in dieser Wohnung gelebt. Den Kredit auch selbst bezahlt.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit der Aufrechnung?

5. Mai 2021 | 15:18

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Nein, das ist nicht rechtens. Die Miete ist an A und B gemeinsam zu zahlen, daher kann A von B verlangen, dass die Miete wieder auf das Gemeinschaftskonto gezahlt wird. Der Mieter schuldet die Miete auch A und B, eine Mietzahlung an B ist daher keine wirksame Mietzahlung.

Allerdings kann B intern von A einen Ausgleich für das Darlehen fordern, während A unter Umständen einen Nutzungsausgleich für die Wohnzeit des B fordern kann. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Miete an beide (A und B) zu zahlen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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