ich habe Anfang Oktober eine Zwangsvollstreckung beim örtlichen GVZ bezahlt,
Quittung hab ich dafür erhalten.
am 24.11.2014 bekam ich meinen Steuerbescheid. dort wurde mir mitgeteilt, dass die Zwangsvollstreckung nicht beglichen wurde und von der Steuerrückerstattung einbehalten werde und dem Gläubiger zukomme. Natürlich höher, da dafür wieder Zinsen angefallen sind.
nach Telefonaten mit dem GVZ und dem Gläubigeranwalt habe ich herausgefunden, dass der Anwalt eine Vollmacht verschickt hat, die beim GVZ nicht angekommen ist. der GVZ behält jetzt so lange mein Geld ein, bis diese Vollmacht bei ihm vorliegt.
jeder schiebt es auf den anderen. Finanzamt geht nach der noch offenen Forderung. der GVZ wartet auf die Vollmacht vom Gläubigeranwalt und der Gläubiger hat angeblich schon das Geld verschickt. und ich stehe als Doofer da.
Was kann ich da tun? Von wem bekomme ich die doppelte Zahlung wieder nebst zinsen wen kann ich zur Verantwortung ziehen.
Einsatz editiert am 03.01.2015 09:57:04
Eingrenzung vom Fragesteller
3. Januar 2015 | 09:55
Meinte, der Gläubigeranwalt hat die Vollmacht schon verschickt. Somit
Quittung vom 2.10. Vom GVZ und den Steuerbescheid vom 24.11. Liegt mir vor.
Sehr geehrter Fragesteller,
hier müssen die Unterlagen zwar unbedingt eingesehen werden, aber nach einer ersten Einschätzung müssen Sie gegen den Gläubiger vorgehen.
Durch Zahlung an den GVZ ist die Forderung getilgt, so dass dir weitere Vollstreckung unzulässig ist.
Wenden Sie sich alsbald an einen Rechtsbeistand, um eine Vollszreckungsabwehrklage gem. § 767 zpo ggf. einleiten zu können.