Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie wollen in Ihrem Fall nachträglich eine Vereinbarung über Sondernutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum treffen.
Dadurch sind die Rechte aller Miteigentümer betroffen, da dadurch deren Zugriff auf die Nutzung des Gemeinschaftseigentums betroffen ist.
Deshalb kann ein solcher Beschluss nur mit Zustimmung aller Eigentümer getroffen werden. Ein Mehrheitsbeschluss ist dafür leider nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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