Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das ist grundsätzlich kein Problem, jedoch müssen Sie dem Kunden die Möglichkeit geben, das Paßwort zu ändern. Wenn sie ihm auch untersagen, das Paßwort zu ändern, ist das eine krasse Benachteiligung des Kunden und damit rechtswidrig, weil der Kunde dann keine Möglichkeit hat, selber schnell ein kompromittiertes Paßwort (Virenbefall oder Pfishing-Attacke) zu ändern.
Sie müssen aber in jedem Fall dem Kunden garantieren, niemals den Account auszuspähen und dies auch nicht zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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E-Mail:
Das Passwort ist über 12 Zeichen lang, die E-Mail-Adresse ist über unsere Domain angemeldet und im Account selbst sind keine persönlichen Daten hinterlegt.
Weder Anschrift, Namen oder Kredit- und/oder Zahlungsinformationen.
Könnten Sie uns vielleicht einen entsprechende kurze "Klausel" zur Verfügung stellen, die das Obige beinhaltet?
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine isolierte Klausel in AGBs kann nicht gesondert erstellt werden, da sie mit den restlichen AGB abgestimmt werden muß. Daher muß ich anregen, die vollständigen AGB einem Anwalt vorzulegen, der Ihre AGB entsprechend anpaßt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt