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Zusatzvereinbarung beim Kaufvertrag

7. Dezember 2015 18:26 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


00:42

Guten Tag,

wir bitten um rechtliche Beurteilung des nachfolgenden Sachverhalts:

Diesseitig werden gebrauchte Lizenzen zu einer bestimmten Software veräußert, die jedoch schon mal in Gebrauch gewesen sind.

Um auf Online-Inhalt zugreifen zu können, müssen sich die Nutzer registrieren. Da die Lizenz jedoch bereits einem anderen Konto zugeordnet ist, funktioniert eine Neuanlage nicht, sondern es müssen die Account-Daten genutzt werden, die wir zur Verfügung stellen.

Da es sich um eine Mehrplatz-Version handelt und wir lediglich eine Lizenz hieraus verkaufen, würden wir gerne in Erfahrung bringen, ob die Möglichkeit besteht, den Käufer dazu zu verpflichten die zur Verfügung gestellten Account-Daten (Benutzername und PW) nicht zu verändern bzw. es so zu gestalten, dass es nicht gegen § 305 ff. verstößt?

Im Account selbst sind keinerlei persönliche Daten hinterlegt und sollte mal was verloren gehen, könnten wir diese dem Käufer auch wieder erneut zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

7. Dezember 2015 | 19:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Das ist grundsätzlich kein Problem, jedoch müssen Sie dem Kunden die Möglichkeit geben, das Paßwort zu ändern. Wenn sie ihm auch untersagen, das Paßwort zu ändern, ist das eine krasse Benachteiligung des Kunden und damit rechtswidrig, weil der Kunde dann keine Möglichkeit hat, selber schnell ein kompromittiertes Paßwort (Virenbefall oder Pfishing-Attacke) zu ändern.

Sie müssen aber in jedem Fall dem Kunden garantieren, niemals den Account auszuspähen und dies auch nicht zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2015 | 19:26

Das Passwort ist über 12 Zeichen lang, die E-Mail-Adresse ist über unsere Domain angemeldet und im Account selbst sind keine persönlichen Daten hinterlegt.

Weder Anschrift, Namen oder Kredit- und/oder Zahlungsinformationen.

Könnten Sie uns vielleicht einen entsprechende kurze "Klausel" zur Verfügung stellen, die das Obige beinhaltet?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Dezember 2015 | 00:42

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine isolierte Klausel in AGBs kann nicht gesondert erstellt werden, da sie mit den restlichen AGB abgestimmt werden muß. Daher muß ich anregen, die vollständigen AGB einem Anwalt vorzulegen, der Ihre AGB entsprechend anpaßt.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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