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Zusatzvereibarunh zum Anstellungsvertrag

21. Januar 2021 00:51 |
Preis: 31,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich habe eine Zusatzvereibarung zu meinem Anstellungsvertrag unterzeichnet in der meine Arbeitszeit wesentlich reduziert wird. Leider habe ich nicht darauf geachtet dass in der Zusatzvereibarung steht dass ich sie kündigen kann hierzu steht nichts drin. Ich möchte jetzt wieder mehr arbeiten habe ich darauf einen Anspruch ? Als ich die Zusatzvereinbarung unterzeichnet habe war ich bereits wegen einer psychischen Erkrankung schwerbehindert 50% und habe total neben mir gestanden und das nicht gecheckt.

21. Januar 2021 | 06:12

Antwort

von


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Guten Morgen,

wenn Sie wirksam eine Vertragsänderung unterzeichnet haben, wonach die Arbeitszeit sich dauerhaft reduziert, sind Sie daran gebunden.

Die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung ist nicht, wenn Sie sich bei Abgabe im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befunden hatten, vgl. § 105 BGB .

Ob das gegeben war, muss im Zweifel ein medizinischer Gutachter entscheiden. Ein bloßes Nichtverstehen dessen, was unterschrieben wird, reicht nicht aus.

Eine psychische Erkrankung allein besagt noch nichts über die Geschäftsfähigkeit. Sie sollten von daher mit Ihrem Arzt sprechen, ob im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tatsächlich eine solche Störung vorgelegen haben kann.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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