Sehr geehrter Ratsuchender,
gern nehme ich zu dem von Ihnen geschilderten Problem wie folgt Stellung.
Allem anderen voran rate ich dringend davon ab, Ihre Verteidigung aus Verärgerung über das bisherige Tätigwerden Ihres Anwaltes selbst in die Hand zu nehmen. Zum einen bezahlen Sie Ihren Anwalt dafür, zum anderen können Sie ohne juristische Vorbildung und ohne Kenntnis des Akteninhaltes nicht absehen, welche (ggf. negativen) Folgen Ihr eigenmächtiges und letztendlich übereiltes Handeln haben kann.
Bedenken Sie: Die Zeit spielt immer für den Beschuldigten. Auch wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind und mit der gegenwärtigen Ungewissheit nur schwer leben können, muß dringend dazu geraten werden, Ruhe zu bewahren und zu schweigen. Ihr Schweigerecht ist derzeit Ihre wichtigste Waffe bei der Verteidigung gegen die Betrugsvorwürfe. Erst nach gründlicher Beratung mit dem Verteidiger sollte eine Einlassung zur Sache ins Auge gefasst werden. Und das hat durchaus Zeit!
Vergessen Sie auch niemals: Die Staatsanwaltschaft ist nicht Ihr Freund und auch nicht daran interessiert, Ihre Unschuld festzustellen. Im Gegenteil! Es ist der Job des Staatsanwaltes, verdächtigen Personen ein strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen und Anklage zu erheben. Er wird immer an einer rechtskräftigen Verurteilung interessiert sein. Im Zweifel wird der Staatsanwalt alles, was Sie zur Akte reichen oder mitteilen, gegen Sie verwenden.
Ich rate daher zunächst dazu, nochmals das Gespräch mit Ihrem Verteidiger zu suchen und insoweit einen Termin zu vereinbaren, ggf. auch längerfristig. Sie haben es nicht eilig! Sollte Ihre Verteidiger weiterhin nicht erreichbar sein, so kündigen Sie schriftlich das erteilte Mandat und beauftragen parallel einen anderen Anwalt Ihres Vertrauens. Bedenken Sie dabei jedoch, dass bei Ihrem derzeitigen Verteidiger bereits Kosten aufgelaufen sind, welche wohl nicht zurückverlangt werden können und bei dem neuen Verteidiger ebenfalls anfallen.
Gern bin auch ich bereit - unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln - Ihre weitergehende Interessenvertretung zu übernehmen, sollten Sie sich tatsächlich für einen Verteidigerwechsel entscheiden.
Sollten ansonsten Fragen unbeantwortet geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
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