Sehr geehrter Ratsuchender,
hier gibt es folgende Möglichkeiten des Vorgehens.
Zum einen sollten versuchen, dass die Krankenkasse die Selbständigkeit nicht als Nebentätigkeit einstuft. Dafür spricht, dass Sie nach wie vor ein Einkommen erzielen, dass das in dem jetzigen Angestelltenverhältnis auch übersteigt. Natürlich sind Schwankungen in der Selbständigkeit zu berücksichtigen. Aber man wird hier nicht ein reines Übergewicht der abhängigen Beschäftigung annehmen können. Hier sollten Sie sich darauf berufen, dass die Selbständigkeit nach wie vor überwiegt.
Sie können derzeit leider auch keinen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen.
Eine solcher Antrag ist nur nach § 8 SGB V möglich.
Aber in Ihrem Fall liegt diese Möglichkeiten leider nicht vor, da Ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sollten in diesem Punkt noch Möglichkeiten der Erhöhung bestehen, sollten diese ausgeschöpft werden; dann kann der Befreiungsantrag gestellt werden.
Eine andere Frage ist in Bezug auf die PKV die Prüfung einer Anwartschaftsversicherung. Mit einer solchen ist, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen, die Möglichkeit gegeben, zu den alten Bedingung später wieder die PKV fortzuführen. Dazu sollten Sich direkt mit Ihrer PKV in Verbindung setzen. Insbesondere sind die monatlichen Versicherungszahlungen zu bedenken.
Sie sollten demnach erstrangig versuchen, dass Ihre Selbständigkeit nach wir vor als überwiegend betrachtet wird, denn dann kommt eine Versicherungspflicht schon gar nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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