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Zugewinnausgleich Scheidung - Haus Eigenleistung Bau

9. Oktober 2023 13:33 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um den Zugewinnausgleich bei meiner Scheidung.
Ich hatte ein Haus von meinen Eltern geschenkt bekommen zu Beginn meiner Ehe.
Dann wurden Umbauten gemacht, weil sich die Familie vergrößert hatte.
Mein Vater hat sehr viele Bauarbeiten selbst gemacht, weil er schon Rentner war und handwerklich sehr geschickt ist. Ich hatte ihn auch bei der BG Bau angemeldet.
Er hat mit seiner Leistung somit ja auch zum Zugewinn am Haus beigetragen.
Kann man diese Leistung irgendwie in Rechnung stellen?
Oder als Schenkung?
Falls ja, in welcher Art und Weise.
Stundenzettel oder Rechnungen liegen ja keine vor.

9. Oktober 2023 | 14:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Die entsprechenden Wertsteigerungen könnten durch einen Gutachter festgestellt werden.
Dann müssten Sie beweisen, dass diese Arbeiten als Schenkungen an Sie gemeint waren (nicht an die Eheleute). Hierfür könnte Ihr Vater als Zeige benannt werden. In der Praxis hat der Vater sich darüber keine Gedanken gemacht als er die Arbeiten ausgeführt hat. Wenn er also vor Gericht befragt wird und in der Aussage unklar ist (was der Regelfall sein wird), werden die Schenkungen als Schenkungen an die Eheleute angesehen und fallen entsprechend in den Zugewinn.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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