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Zu hohe Stromkosten durch falsch eingestellte Heizung

7. Juni 2018 20:29 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann man gegen einen Heizungsbauer vorgehen, wenn die Heizung falsch eingestellt war und dadurch hohe Stromkosten entstanden sind, der Heizungsbauer dies aber bestreitet?

Ja, allerdings müssten Sie dies auch beweisen können. Da der Heizungsbauer immer seine Mitarbeiter als Zeugen benennen wird, dass die Heizung nicht falsch eingestellt wurde, bleibt man als Kunde beweispflichtig. Ein Vorgehen gegen den Heizungsbauer hat daher keine Aussicht auf Erfolg. Eventuell kann aber eine Eingabe beim Energieversorger noch eine gewisse Abhilfe schaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind im August 2017 in ein von uns neu gebautes Haus eingezogen.
Das Haus wir mit einer Luftwärmepumpe beheizt, die entsprechend einen eigenen Stromzähler hat.
Die Heizung selber wurde im Januar/Februar 2017 in Betrieb genommen. Stromzähleraufzeichnungen sind ab April 2017 vorhanden.

Im letzten Monat erhielten wir eine Stromrechnung für den Stromzähler der Heizung über einen Gesamtverbrauch von 9.000 kwh in den letzten 12 Monaten. Bei einer Überprüfung durch den Heizungsbauer stellte sich heraus, dass die Heizung falsch eingestellt war und immer auf 60° heizte, was den enormen Stromverbrauch erzeugt.
Auf Rückfrage sollte der Jahresverbrauch eigentlich bei circa 3000 kwh liegen. Entsprechend sind uns Mehrkosten von ungefährt 1.000 Euro entstanden.

Der Heizungsbauer zieht sich allerdings auf den Standpunkt zurück, dass die Einstellung nicht von ihm vorgenommen wurde und wir dies verändert hätten - was defacto nicht stimmt - eine Möglichkeit zum Nachweis haben wir allerdings auch noch nicht entdeckt.

Sehen Sie hier Möglichkeiten dagegen vorzugehen und wenn ja auf welcher Grundlage?

Vielen Dank für eine Bewertung.

7. Juni 2018 | 21:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


kurz und schmerzlos: Nein.


Sicherlich spricht viel dafür, dass die kostenauslösende Fehleinstellung durch den Betreib erfolgt ist; gleichwohl müssten Sie für dieses Fehlverhalten - wenn es wie hier bestritten wird - den Beweis erbringen können und daran scheitert es. Denn das Unternehmen wird immer die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter als Zeugen benennen, dass es nicht hochgestellt worden ist, so dass Sie immer beweispflichtig bleiben und dann zusätzliche Kosten zu tragen hätten.


Möglicherweise kann eine Eingabe mein Energieversorger noch eine gewisse Abhilfe schaffen - das Vorgehen gegen den Heizungsbauer hat nach Ihrer Sachverhaltsschilderung aber keine Aussicht auf Erfolg.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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