Sehr geehrter Ratsuchender,
kurz und schmerzlos: Nein.
Sicherlich spricht viel dafür, dass die kostenauslösende Fehleinstellung durch den Betreib erfolgt ist; gleichwohl müssten Sie für dieses Fehlverhalten - wenn es wie hier bestritten wird - den Beweis erbringen können und daran scheitert es. Denn das Unternehmen wird immer die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter als Zeugen benennen, dass es nicht hochgestellt worden ist, so dass Sie immer beweispflichtig bleiben und dann zusätzliche Kosten zu tragen hätten.
Möglicherweise kann eine Eingabe mein Energieversorger noch eine gewisse Abhilfe schaffen - das Vorgehen gegen den Heizungsbauer hat nach Ihrer Sachverhaltsschilderung aber keine Aussicht auf Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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