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Zinsberechnung bei Privatschulden

| 26. August 2015 16:06 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Erik Hauk

Zusammenfassung

geschuldete Zinsen bei einem Darlehensvertrag, wenn der Zinssatz nicht vereinbart wurde.

Hallo,
ein Freund hat seit Jahren SChulden bei mir!
Im Schuldschein sind neben dem Betrag auch die Rückzahlungsvereinbarungen definiert.
Diesen kam er nicht nach.

Es wurde vereinbart, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist die gesamte Summe mit einmal fällig wird. Das Geld konnte ich nicht eintreiben, da er abgetaucht war.

Nun haben wir Kontakt, er ist Zahlungswillig und bereit, die SChulden zu begleichen.
Wir berechne ich die Zinsen für das Darlehen?
Ein Zinssatz wurde im Schuldschin nicht festgelegt!

Danke für die Antwort!

VG Tina

Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Grundsätzlich wird in einem Darlehensvertrag auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen vereinbart. Der von dem Darlehensnehmer, ihrem Freund, zu zahlende Zinssatz ergibt sich in erster Linie aus den getroffenen Abreden. Ist die Zinshöhe nicht vereinbart, richten sich die von ihrem Freund zu zahlenden Zinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 246 BGB . Danach betragen die von ihrem Freund für das Darlehen zu zahlenden Zinsen vier Prozent pro Jahr.Sie können also vier Prozent Zinsen pro Jahr der Darlehenssumme fordern. Die der Berechnung zugrunde zu legende Formel lautet pro Jahr: Höhe des Darlehens x 0,04 für das erste Jahr + Summe dieser Beträge x 0,04 für das nächste Jahr...

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich erklärt habe und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Hauk
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. August 2015 | 13:56

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