Sehr geehrter Fragesteller,
ist ein Arbeitszeugnis inhaltlich falsch, haben Sie gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.
Dieser Anspruch ist zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Sollte dieser sich weigern, bleibt die Möglichkeit, den Anspruch vor dem Arbeitsgericht gerichtlich durchzusetzen.
Wollen Sie durchsetzen dass insgesamt eine bessere Beurteilung erfolgen soll, müssen Sie bzw. Ihre Frau, die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen (BAG, Urteil v. 14.10.2003 – 9 AZR 12/03
).
Sie schreiben, dass die Teamleiter Ihrer Frau eine bessere Leistung bescheinigt haben. Fraglich ist allerdings, ob die Teamleiter im Zweifel bereit wären, dies auch vor Gericht auszusagen.
Eine grob fahrlässige Strafbarkeit halte ich derzeit für ausgeschlossen. Sie haben zwar dahingehend Recht, dass ein Arbeitzeugnis grundsätzlich wohlwollend zu verfassen ist, allerdings muss es auch der Wahrheit entsprechen. Wahrheit geht vor Wohlwollen. Dass die Aussagen des Arbeitgebers nicht wahr sind, ist wiederum eine Beweisfrage.
Ich rate Ihnen, den Arbeitgeber nochmals anzusprechen und auf ein neues Zeugnis zu drängen. Dazu wären von Ihrer Seite die Tatsachen darzulegen, die nach Ihrer Auffassung eine bessere Beurteilung rechtfertigen. Lehnt der Arbeitgeber eine bessere Beurteilung ab, hat er wiederum darzulegen, was nach seiner Auffassung die schlechtere Beurteilung rechtfertigt.
Ratsam wäre es in diesem Falle evtl. sich anwaltlich unterstützen zu lassen um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung vermittelt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Helzel
- Rechtsanwältin -
Ansbacher Str. 11b
91710 Gunzenhausen
Für eine weitergehende Wahrnehmung Ihrer Interessen, können Sie mich gerne unter
info@123kanzlei.net
kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort die von Ihnen geschilderten, wesentlichen Aspekte des Falles umfasst, jedoch weitere Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden.
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