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Zeugnis des letzten AG: Was dagegen tun?!

24. April 2007 18:44 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Stefanie Helzel

Guten Tag,

meine Frau war einige Jahre bei einer großen Firma als Produktionshelferin beschäftigt.

Sie lieferte durchwegs gute Arbeit ab, so ihre direkte Vorgesetzten und Teamleiter. Auch das Verhältnis zu den meisten Kollegen/innen stimmte - zu einigen nicht - wobei sich eben nicht jeder leiden kann und Schuldzuweisungen daher unsinnig sind.

Nun habe ich bei ihrem damaligen AG ein Zeugnis angefordert und eine absolute Frechheit vorgelegt bekommen:

Auszug der wichtigen Details:

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Als Maschinenarbeiterin wurden XXX folgende Aufgaben übertragen:

- Beschicken von Maschinen
- Durchführen von Routineprüfungen
- Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz gewährleisten
- Ver- und Entsorgung der produzierten Ware
- Eigenverantwortliche Meldung von Störungen an den Teamleiter

Frau xxx hatte Gelegenheit, sich die erforderlichen Kenntnisse des Arbeitsbereiches anzueignen. Sie war mit Unterstützung des Vorgesetzten neuen Situationen gewachsen und war in der Lage, komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.

Sie zeigte Einsatzbereitschaft und ergriff von sich aus die Initiative, wobei sie starkem Arbeitsanfall gewachsen war. Im vertrauten Zusammenhang kann sie sich im Wesentlichen auf ihre Urteilsfähigkeit stützen. Frau xxx arbeitete zuverlässig und gewissenhaft. Sie bewältigte den Arbeitsbereich und fand gute Lösungen.

Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei. Frau xxx hat Ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das arbeitsverhältnis ende zum xxx mit auslaufen des befristeten arbeitsvertrags. wir danken xxx für ihre arbeit und wünschen ihr für die zukunft alles gute

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Bekannte haben mir schon gesagt, daß dieses Zeugnis absolut katastrophal, ja schon fast eine Frechheit ist. Auch mein Wissen bestätigt dies! Es ist ja schon direkt zu lesen - nicht wie üblich nur verschleiert.

Das Problem ist darin zu sehen, dass - wie eben meist bei solchen Fällen - zwei höhere vorgesetzte sie nicht leiden konnten und entsprechendes Verhalten an den Tag legten. So wurde z.b. auch ein Fall "unter den Tisch geschoben", als sie hochschwanger von einer Kollegin mit einem Werkzeug in den Bauch gestossen wurde und dann noch von dieser Kollegin und den Vorgesetzten als schuldig dargestellt wurde. Gibt viele dieser kleinen Fälle. Komischerweise bestätigen die Teamleiter, daß sie gute arbeit leistete - auch Verbesserungsvorschläge, die Geld einsparen könnten wurden nicht beachtet.

Im Endeffekt will ich für sie nur ein gutes Zeugnis - Note 2. Wie muss ich jetzt verfahren. Ist dieses Zeugnis schon grob fahrlässig "strafbar"? weil es gegen die Grundsätze eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses verstösst? Haben wir Recht auf ein enstpr. Zeugnis - auch wenn die ungeliebten Abteilungsleiter immer noch das sagen haben?

Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

ist ein Arbeitszeugnis inhaltlich falsch, haben Sie gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.
Dieser Anspruch ist zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Sollte dieser sich weigern, bleibt die Möglichkeit, den Anspruch vor dem Arbeitsgericht gerichtlich durchzusetzen.
Wollen Sie durchsetzen dass insgesamt eine bessere Beurteilung erfolgen soll, müssen Sie bzw. Ihre Frau, die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen (BAG, Urteil v. 14.10.2003 – 9 AZR 12/03 ).
Sie schreiben, dass die Teamleiter Ihrer Frau eine bessere Leistung bescheinigt haben. Fraglich ist allerdings, ob die Teamleiter im Zweifel bereit wären, dies auch vor Gericht auszusagen.

Eine grob fahrlässige Strafbarkeit halte ich derzeit für ausgeschlossen. Sie haben zwar dahingehend Recht, dass ein Arbeitzeugnis grundsätzlich wohlwollend zu verfassen ist, allerdings muss es auch der Wahrheit entsprechen. Wahrheit geht vor Wohlwollen. Dass die Aussagen des Arbeitgebers nicht wahr sind, ist wiederum eine Beweisfrage.

Ich rate Ihnen, den Arbeitgeber nochmals anzusprechen und auf ein neues Zeugnis zu drängen. Dazu wären von Ihrer Seite die Tatsachen darzulegen, die nach Ihrer Auffassung eine bessere Beurteilung rechtfertigen. Lehnt der Arbeitgeber eine bessere Beurteilung ab, hat er wiederum darzulegen, was nach seiner Auffassung die schlechtere Beurteilung rechtfertigt.

Ratsam wäre es in diesem Falle evtl. sich anwaltlich unterstützen zu lassen um den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung vermittelt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stefanie Helzel
- Rechtsanwältin -
Ansbacher Str. 11b
91710 Gunzenhausen

Für eine weitergehende Wahrnehmung Ihrer Interessen, können Sie mich gerne unter

info@123kanzlei.net

kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort die von Ihnen geschilderten, wesentlichen Aspekte des Falles umfasst, jedoch weitere Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden.

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