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Zeitdauer für Dienst-Reisekostenerstattung

25. September 2007 21:29 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maik Elster

Hallo,


ich bin für meinen Arbeitgeber regelmäßig im europäischen und amerikanischen Raum unterwegs. Meine Reisekosten-Erklärungen werden zeitnah eingereicht und vollständig (unter Berücksichtung der Tagespauschalen für die verschiedenen Länder usw.) genehmigt.

Die genehmigten Reisekosten-Erklärungen werden jedoch erst nach mehreren Monaten (3-4) und vielen Ermahnungen und Eskalationen via Email gezahlt. Bei mehreren Reisen im Monat belaufen sich die Aussenstände für Hotel und Verpflegung auf mehrere tausend Euro.

Frage: ist ein Zeitrahmen für die Erstattung von Reisekosten gesetzlich geregelt? Welche Zeit wäre als angemessen anzusehen?
Welche Schritte kann ich (ohne Verlust des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) durchführen, um meine Außenstände schneller zurück zuerhalten?

Vielen Dank

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

1.) Eine gesetzliche Regelung für den zeitlichen Rahmen der Erstattung von Reisekosten ist nicht gegeben.

2.) Unter Berücksichtigung verschiedener finanzbuchhalterischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte halte ich es für angemessen, wenn die Reisekosten spätestens am Ende des Monats an Sie ausgezahlt werden, der auf den Monat, in welchem die Reisekosten-Erklärung eingereicht wurde, nachfolgt.

3.) Damit solche Probleme mit dem Ausgleich der Reisekosten in Zukunft nicht mehr auftreten bzw. abgemildert werden, könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er Ihnen im Vorfeld der betreffenden Reise jeweils einen prozentual begrenzten Betrag der zu erwartenden Reisekosten als Vorschuss gewährt.

Eine andere bzw. zusätzliche Möglichkeit wäre, (ergänzend zu Ihrem Arbeitsvertrag) eine Vereinbarung zu treffen, welche die Höchstdauer bis zur Erstattung der Reisekosten festlegt.

Schließlich könnten Sie bei Einreichung Ihrer Reisekosten-Abrechnungen auch ein Zahlungsziel angeben und bei Versteichen dieses kalendermäßig festzulegenden Ereignisses ohne Zahlung, Verzugszinsen verlangen.

Diese Vorschläge sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber, unter nochmaligen Hinweis auf Ihre Situation und die bisherige Handhabung der Erstattung, erörtern.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung der Situation handelt. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten vermittelt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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