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Zahlungsklage erhalten

8. Dezember 2012 09:09 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Mit Post von gestern habe ich vom Amtsgericht eine Klage zur Zahlung erhalten.
Die Forderung ist von einem Anwalt der eine Insolvenz verwaltet. Ich schulde der Firma die in Insolvenz gegangen ist 683,25 €. Die Forderung ist berechtigt. Ich habe nun gleich online 690,00 € ( 683,25 € + 5 % Zins ab 27.11.) auf das Konto des Anwalts überwiesen.
Wie muss ich nun weiter vorgehen?
Wird die Klage zurückgenommen oder muss ich selbst einen Anwalt nehmen?
Welche Kosten kommen noch zusätzlich auf mich zu?
Muss ich mit einem Eintrag in Schuldnerregister rechnen? Habe bisher nirgendwo negative Einträge und möchte das es so bleibt.
Ich möchte die Sache so schnell wie möglich erledigt haben und abschließen.

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

1. Wie muss ich nun weiter vorgehen und wird die Klage zurückgenommen oder muss ich selbst einen Anwalt nehmen?
Sie müssen weiter nichts tun. Sie benötigen nicht einmal einen Anwalt, da vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht. Der gegnerische Anwalt wird die Klage aufgrund der Zahlung für erledigt erklären und Kostenfestsetzung beantragen.
2. Welche Kosten kommen noch zusätzlich auf mich zu?

Wenn Sie sich bei Klageerhebung im Verzug befunden haben, tragen Sie die Kosten des Verfahrens. Diese Betragen an Anwalts- und Gerichtskosten 352,18 € zzgl. Zinsen.
Wenn Sie außergerichtlich nicht gemahnt wurden, könnte man Ihre sofortig Zahlung nach § 93 ZPO als sofortiges Anerkenntnis werten mit der Folge, dass der Kläger alle Kosten trägt.
Sollte dies der Fall sein, können Sie im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens, bei dem Sie ohnehin zur Stellungnahme aufgefordert werden, entsprechende Ausführungen machen.

3. Muss ich mit einem Eintrag in Schuldnerregister rechnen?
Das Müssen Sie nicht, da Sie die Forderung beglichen haben.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.

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