Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
1. Wie muss ich nun weiter vorgehen und wird die Klage zurückgenommen oder muss ich selbst einen Anwalt nehmen?
Sie müssen weiter nichts tun. Sie benötigen nicht einmal einen Anwalt, da vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht. Der gegnerische Anwalt wird die Klage aufgrund der Zahlung für erledigt erklären und Kostenfestsetzung beantragen.
2. Welche Kosten kommen noch zusätzlich auf mich zu?
Wenn Sie sich bei Klageerhebung im Verzug befunden haben, tragen Sie die Kosten des Verfahrens. Diese Betragen an Anwalts- und Gerichtskosten 352,18 € zzgl. Zinsen.
Wenn Sie außergerichtlich nicht gemahnt wurden, könnte man Ihre sofortig Zahlung nach § 93 ZPO
als sofortiges Anerkenntnis werten mit der Folge, dass der Kläger alle Kosten trägt.
Sollte dies der Fall sein, können Sie im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens, bei dem Sie ohnehin zur Stellungnahme aufgefordert werden, entsprechende Ausführungen machen.
3. Muss ich mit einem Eintrag in Schuldnerregister rechnen?
Das Müssen Sie nicht, da Sie die Forderung beglichen haben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.
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