Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zählt das Pflegegeld als Einkommen und muß bei einem Kreditantrag angegeben werden?

| 28. Januar 2011 11:04 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Zusammenfassung

Ist das Pflegegeld bei einem Kreditantrag relevant und kann es als Einkommen angesehen werden?

Ja, das Pflegegeld kann bei einem Kreditantrag als Einkommen angegeben werden. Allerdings ist es unpfändbar, was bedeutet, dass die Bank es nicht pfänden kann, falls die Kreditraten nicht bedient werden können. Die Bank wird dies bei der Kreditvergabe berücksichtigen.

Guten Tag,

mein Mann und ich (GdB 100 %, Pflegestufe 3) planen eine Immobilie zu kaufen und diese rollstuhlgerecht umzubauen.

Bislang kann mein Mann meine Pflege noch übernehmen, aber ich bin mir eben nicht sicher, ob das Pflegegeld bei einem Kreditantrag relevant ist.

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
T. R.

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Gem. § 54 Abs. 3 SGB I zählt das Pflegegeld zu dem unpfändbaren Einkommen. Es ist zwar Einkommen, lässt sich aber von der Bank nicht pfänden, wenn Sie die Kredite nicht bedienen können. Angeben können Sie dieses allemal. Die Bank wird diese auch entsprechend unter der bereits genannten Einschränkung berücksichtigen.

Das war eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtsslage.

Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2011 | 11:18

Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
T. R.

Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2011 | 11:33

Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
T. R.

Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2011 | 11:57

Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
T. R.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Januar 2011 | 13:00

Das Pflegegeld stellt zweifelsfrei Einkommen dar. Sie dürfen bzw. müssen es bei der Beantragung des Kredits angeben.



Mit freundlichen Grüßen


Edin Koca
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 28. Januar 2011 | 13:54

Das Pflegegeld gehört auch zu den bedingt pfändbaren Bezügen gem. § 850k Abs. 1 Nr. 4 ZPO . Das hätte für die Pfändbarkeit nur unter Umständen eine Auswirkung, dass das Pflegegeld höher als 985,15 € ist, es müsste ferner billig sein, in das Einkommen zu vollstrecken, was eher zu verneinen ist. Die Bank weißt das und wird das auch als Vollstreckungsrisiko berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 31. Januar 2011 | 11:02

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Den Anwalt kann man (ich) nur empfehlen!!

"