Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst kommt es darauf an, ob bei der Scheidung eine Entscheidung über die Folgesache Haus getroffen wurde. Eine eventuell vom Familiengericht getroffene Entscheidung geht dem folgendem vor.
Wurde vom Familiengericht nichts anderes beschlossen, gilt, wenn beide im Kreditvertrag stehen, haften beide gegenüber der Bank als Gesamtschuldner. Die Bank kann sich das Geld von dem holen, bei dem es am einfachsten zu bekommen ist. § 421 BGB.
Dieser hat soweit er mehr zahlt, als er im Innenverhältnis zum geschiedenen Partner zahlen muss gegen den anderen einen Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB.
Nach § 426 Absatz 1 BGB gilt, dass jeder die Hälfte bezahlen muss, wenn nichts anderes vereinbart ist. Diese hälftige Aufteilung gilt für Zeiten, in denen beide Ehepartner in dem Haus wohnen und für Zeiten, in denen keiner in dem Haus wohnt.
Für Zeiten in denen nur einer in dem Haus wohnt, gilt, dass im Innenverhältnis der bezahlen muss, der in dem Haus gewohnt hat. In den notariellen Kaufvertrag sollte aufgenommen werden, wer aus der Kreditbedienung nach diesen Grundsätzen welchen Anspruch gegen den anderen hat und dass diese Ansprüche aus dem Anteil des Schuldners am Verkaufspreis zu begleichen ist, bevor der Rest ausgezahlt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
Da meine Ex Frau sicher nicht das Haus ab Sep. mit bezahlen wird, bleibt mir nur die Option, dass wir Notariell festhalten, dass ich dann vom Verkaufspreis dies erstattet bekomme. Kann ich dafür jetzt schon zum Notar um dies festzuhalten oder erst wenn wir dort gemeinsam sitzen wenn es um den Verkauf geht ? Wie muss ich vorgehen ?
Lg
Sehr geehrter Fragesteller,
zum Notar können Sie nur zusammen mit der Ex Frau. Denn die Angaben, wer wann in dem Haus gewohnt hat, müssen ja von beiden Seiten bestätigt werden.
Am Besten machen Sie das, wenn Sie einen Käufer gefunden haben, mit Ihrer Ex und dem Käufer zusammen zum Notar gehen. Der Notar beurkundet dann den Kaufpreis, der im Idealfall auf ein Anderkonto beim Notar überwiesen wird und unter welchen Bedingungen welcher Teil des Kaufpreises an wen ausgezahlt wird, was für die Ablösung des nicht übernommenen Kredits an die Bank gezahlt wird, welchen Ersatz Sie dafür erhalten, dass Sie den Kredit einige Monate alleine bedient haben, obwohl die Ex einen Teil hätte bezahlen müssen, was an Sie ausgezahlt wird und was an die Ex ausgezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen