Sehr geehrter Fragesteller,
der Betrugstatbestand wäre nur dann erfüllt, wenn Sie eine Täuschung veranlasst hätten. hierzu gehört auch, wenn Sie damals wahrheitswidrig angegeben hatten, dass Sie eine Arbeitsstelle mit einer entsprechenden Höhe eines Gehaltes besitzen, auch wenn dies vielleicht nicht schriftlich fixiert gewesen sein sollte. Hierzu sollten Sie sich noch einmal den Kaufvetrag aushändigen lassen, um zu prüfen, ob hier etwas mit der Arbeitsstelle vermerkt war.
In diesem Fall könnte die Bank den Vertrag anfechten und die Restsumme zurückverlangen.
Dem Vorwurf des Betruges könnten Sie nur dadurch entgegnen, dass Sie keine Absicht an einem Vermögenschaden hatten und müssten Ihren Freund als Zeugen benennen, dass dieser ernsthaft vorhatte, das Fahrzeug zu übernehmen und Sie auch darauf vertrauen konnten und dieser nicht selbst mittellos war.
Der Bank sollten Sie aber möglichst schon jetzt die Sache erläutern, um eine Einigung ohne Staatsanwaltschaft zu ermöglichen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 24.04.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Hallo Herr Hoffmeyer,
und wie sähe die Situation aus wenn nichts von der Arbeitsstelle im Kaufvertrag vermerkt ist stattdessen dafür etwas im System der Bank ? Und hat die Bank nicht so was wie eine sorgfaltspflicht bei einer Kreditvergabe? Immerhin hatte ich zum Zeitpunkt der Finanzierung eine 0 Schufa, keinen Führerschein und darüber hinaus war ich erst 18, steht die Bank hier im besseren Licht als ich ? Also wenn das rauskommt?
Nehmen wir mal an ich melde der Bank die Situation und sie reagiert prompt mit der Meldung das dass Fahrzeug sichergestellt werden soll, dann bleibe ich doch auf den Kosten sitzten oder? Also was die restsumme etc angeht und der Freund für den ich den Wagen genommen hab wäre der der am besten hier wieder rauskommt oder? Kann ich dagegen Zivilrechtlich vorgehen oder ist das mehr oder weniger unmöglich ?
Hier wäre aber sonst kein weiter Straftatbestand erfüllt außer der §263 oder? Könnte man im Grunde auch sagen dass ich diesen wenn schon ohne Vorsatz begangen habe? Ich wusste nicht das das Strafbar ist zum Zeitpunkt und einen Schaden der Bank wollte ich auch um jeden Preis verhindern in dem ich regelmäßig das Geld holte und es der Bank gab also es gibt keine rate bisher die sie nicht bekommen haben sozusagen.
Was würde es mich Kosten sie damit zu beauftragen mir zu helfen? Ich hab nicht unbedingt viel Ahnung von Anwälten da ich vorher nie straffällig geworden war und auch noch nie in so eine Situation kam.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn über das Vorhandensein einer Arbeitsstelle nichts im Kaufvertrag vermerkt ist, sondern lediglich im System der Bank, dann spricht schon viel dafür, dass dies nicht unbedingt thematisiert ist. Die Bank trifft in diesem Fall ein erhöhtes Mitverschulden und kann als Verstoß gegen die Sorgfaltsflicht bei der Kreditvergabe gewertet werden.
Solange allerdings die weiteren Raten gezahlt werden, ist auch zivilrechtlich insofern eine Abwehr möglich. Insbesondere durften sie damals darauf vertrauen, dass ihr Freund das Fahrzeug so dann auch übernehmen würde.
Für die außergerichtliche Gesamtvertretung im Hinblick auf Zivilrecht und Strafrecht sind gesetzliche Gebühren in Höhe von 458 Euro als Pauschale vorgesehen. Dies beinhaltet auch die gesamte Korrespondenz mit der Bank zwecks Vermeidung eines Strafverfahrens und Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt