Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Hier stellt sich schon die Frage, ob der Anbieter so ohne weiteres auf online Training umstellen durfte, was meines Erachtens vom Leistungsinhalt gegenüber Präsenztraining nicht das Gleiche ist.
Da Sie auch keine festen Termine erhalten und diese immer umgeplant werden, steht Ihnen meines Erachtens ein fristloser Kündigungsgrund zu.
Sie sollten den Anbieter mit Einschreiben und Rückschein mitteilen, dass Sie ein Präsenztraining und keinen online-Kurs gebucht haben und da Ihnen die Leistung wiederholt nicht angeboten wurde, wie vereinbart, den Vertrag fristlos, hilfsweise ordentlich, kündigen.
Fordern Sie die Hälfte des bereits gezahlten Geldes zurück und verweisen Sie darauf, dass keine weiteren Zahlungen geleistet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße!
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Also die Online Termine hat Sie als Add on sozusagen gemacht, weil das Hotel abgesagt hat, und die Yoga Schule zumachen musste. Sie stellt nicht auf online um, nur konnte die Schule ja zu dem Zeitpunkt nichts anderes anbieten, ist das hohe Gewalt dann?
Also die Intensivwochso statt, wie eigentlich geplant, und die anderen Termine werden geändert. Der Vertrag wird ständig angepasst, hab ich dann das Recht zu kündigen immer noch?
https://www.karmakarma.de/Ausbildung/vinyasa-yogalehrer-ausbildung-2020/termine-vinyasa.html
Die weiteren Termin stehen auf der Yoga Homepage wie folgt:
Die Termine für die Wochenenden (Änderungen sind noch möglich):
29. bis 31.5.20
05. bis 07.6.20
03. bis 05.7.20 (Intensiv-Wochenende, Freitag bis Sonntag jeweils von 10 bis 18 Uhr)
11. und 12.7.20
14. bis 16.08.20
04. bis 06.09.20
27. bis 29.09.20 nachgeholte Intensivtage
16. bis 18.10.20
06. bis 08.11.20 Prüfung
Sehr geehrte Fragestellerin,
was das im Hotel stattfinden sollende Präsenztraining anbetrifft, lag zu dem Zeitpunkt Unmöglichkeit vor und der Anbieter konnte die Leistung nicht erbringen gem. § 275 BGB
.
Im Umkehrschluss wären Sie gem. § 326 BGB
von der Gegenleistung befreit gewesen.
Da Sie das Onlinetraining widerspruchslos angenommen haben, wird hierin eine stillschweigende Abrede liegen.
Da aber nun der Fortgang des Trainings immer noch nicht klar ist, kann Ihnen hier ein ewiges Zuwarten nicht zugemutet werden.
Es könnte auch sein, dass Sie keine Zeit mehr haben.
Unter diesen Gesichtspunkten sehe ich ein Kündigungsrecht als vertretbar an.
Ob und wie die Gerichte im Streitfall entscheiden werden, vermag ich aufgrund der besonderen Umstände nicht zu prognostizieren.
Deshalb sollten Sie zunächst so verfahren, wie vorgeschlagen unter Einbeziehung meiner Argumente.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage hiermit beantwortet haben zu können.
Viele Grüße!