Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vertagsrecht Yoga Ausbildung Rücktritt

4. November 2022 18:42 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe mich im August 22 für ein 230 Stunden Yoga Teacher Training (Yogalehrerausbildung) angemeldet. Die Ausbildung ist in zwei Module geliedert (Modul 1, kann auch seperat gebucht werden und geht bis Anfang Dezember 22, Modul 2 ist aufbauend auf Modul 1 und endet im April 23 mit der Abschlussprüfung zur Yogalehrer:in). Auf eigenen Wunsch bezahle ich die Ausbildung in monatlichen Raten.
Nach den ersten Wochenendseminaren im Studio habe ich gemerkt dass ich starke Atemprobleme und Asthma bekommen habe. Da ich sonst keine Probleme mit Asthma habe, (ärtztlich durch Lungenfunktionstest bestätigt), führe ich dies zurück auf eine Allergische Reaktion auf die im Studio verwendeten Öle und Düfte. Ich habe den Ausbilder darauf angesprochen und darum gebeten, dass auf Räucherstäbchen etc. verzichtet wird. Der Ausbilder hat dahingehend nichts unternommen, was für mich die Wochenendseminare, welche immer in dem Studio stattfinden, aufgrund der Atemnot belastend machen. Da das Studio keinen weiteren Raum zur Verfügung hat und der Ausbilder mir nicht entgegenkommt, möchte ich gerne wissen, ob und wie ich aus dem Vertrag aussteigen kann. Das erste Modul habe ich bereits fast vollständig bezahlt. Das zweite Modul möchte ich unter den oben genannten Umständen nicht antreten und somit auch nicht bezahlen. Vertraglich habe ich mich aber für beide Module verpflichtet. Welche Möglichkeiten habe ich?

Viele Grüße

4. November 2022 | 21:32

Antwort

von


(1757)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie ein ärztliches Attest bekommen, dass bescheinigt, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, am Kurs teilzunehmen, dann können Sie den Vertrag sogar fristlos kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. Dezember 2022 | 18:44

Guten Tag,

herzlichen Dank für die Antwort.

Ich habe ein ärtztliches Attest, welches bestätigt, dass es zu allergischen Asthmaanfällen in den Räumlichkeiten kommt, vermutlich aufgrund der dort verwendeten Öle etc., weswegen mir aus ärtztliche Sicht auch der Abbruch der Ausbildung empfohlen wird.

In den Stornierungsbedingungen des Studios steht "Eine Stornierung nach Beginn des Teacher Trainings ist ausnahmslos ausgeschlossen". Weiter steht dort:
"Der Teilnehmer haftet selbst für unverhofft eintretende Ereignisse (Krankheit, Schwangerschaft, Umzug, etc.), die trotz Anmeldung, seine gesamte oder anteilige Teilnahme an Immersion und/oder Teacher Training verhindern."

Ist es für mich nun möglich aus dem Vertrag zurück zu treten und somit die anfallenden Kosten für das zweite Modul nicht zu übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Dezember 2022 | 19:16

Sehr geehrte Fragestellerin,

das Recht aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündigen zu können, kann nicht so ohne Weiteres ausgeschlossen werden.

Allerdings kann das Risiko einer Erkrankung durchaus auch Ihnen aufgebürdet werden.

Nur, wenn Sie beweisen können, dass die Örtlichkeit auch tatsächlich der Auslöser Ihrer Erkrankung ist, können Sie fristlos ohne Folgen kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1757)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER