Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie ein ärztliches Attest bekommen, dass bescheinigt, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, am Kurs teilzunehmen, dann können Sie den Vertrag sogar fristlos kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Guten Tag,
herzlichen Dank für die Antwort.
Ich habe ein ärtztliches Attest, welches bestätigt, dass es zu allergischen Asthmaanfällen in den Räumlichkeiten kommt, vermutlich aufgrund der dort verwendeten Öle etc., weswegen mir aus ärtztliche Sicht auch der Abbruch der Ausbildung empfohlen wird.
In den Stornierungsbedingungen des Studios steht "Eine Stornierung nach Beginn des Teacher Trainings ist ausnahmslos ausgeschlossen". Weiter steht dort:
"Der Teilnehmer haftet selbst für unverhofft eintretende Ereignisse (Krankheit, Schwangerschaft, Umzug, etc.), die trotz Anmeldung, seine gesamte oder anteilige Teilnahme an Immersion und/oder Teacher Training verhindern."
Ist es für mich nun möglich aus dem Vertrag zurück zu treten und somit die anfallenden Kosten für das zweite Modul nicht zu übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Recht aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündigen zu können, kann nicht so ohne Weiteres ausgeschlossen werden.
Allerdings kann das Risiko einer Erkrankung durchaus auch Ihnen aufgebürdet werden.
Nur, wenn Sie beweisen können, dass die Örtlichkeit auch tatsächlich der Auslöser Ihrer Erkrankung ist, können Sie fristlos ohne Folgen kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt