Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wurf mit Blechdose.

15. Januar 2018 15:50 |
Preis: 47€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgendes Anliegen beschäftigt mich. Am 29.12.2017 hab ich meinem Neffen eine Blechdose, gefüllt mit knapp 300 Gramm Sahne Toffees und Geld geschenkt. Am späten Abend klingelte mein Bruder an der Tür und warf die Dose nach mir. Da ich mich abwand, traf die Dose mich nicht. Der Schreck blieb. Seit Jahren gibt es Streitigkeiten. Wie kann ich mich wehren oder hilft eine Aufforderung
zur schriftlichen Entschuldigung?
Mit freundlichen Grüßen

15. Januar 2018 | 16:31

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Bruder könnte sich wegen versuchter Körperverletzung strafbar gemacht haben. Sie könnten daher Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.

Darüber hinaus haben Sie auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Ihren Bruder hinsichtlich der versuchten Körperverletzung und des Besuchs bei Ihnen zu Hause.

Einen Anspruch auf eine schriftliche Entschuldigung haben Sie dagegen nicht. Sie können Ihren Bruder jedoch dazu auffordern und ihn darauf hinweisen dann von einer Strafanzeige und / oder von der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche abzusehen. Gerichtlich durchsetzen können Sie jedoch eine solche Entschuldigung nicht.

Inwieweit eine schriftliche Entschuldigung langfristig weiterhilft, kann von hier leider nicht beurteilt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.


ANTWORT VON

(608)

Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER