Sehr geehrter Fragesteller,
Auf gar keinen Fall würde ich den Namen des Vaters nennen. Die Polizei hat überhaupt gar keine Befugnis darüber, welche Fälle eingestellt werden. Sollte dies sowieso das Ziel sein, wäre es auch gar nicht mehr notwendig, den Fahrer herauszufinden. Auch wenn der Anzeigenerstatter kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung haben sollte, so kann die Staatsanwaltschaft dieses jederzeit bejahen.
Sollten Sie mit dem Fahrer Verwandter sein, besitzen sie sowieso ein Aussageverweigerungsrecht.
Würden Sie denn noch an dem Fahrer preisgeben, so kann dieser erwarten, dass ihm relativ zeitnah ein Brief von der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme über erreicht wird. Ob dann eine Einstellung des Verfahrens noch auf dem Tisch liegt bleibt fraglich.
An Ihrer Stelle würde ich mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und keine weitere Aussage machen. Der Fall wäre sodann auch abgeschlossen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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