Um das Trennungsjahr zu vollziehen. ..besteht eine Möglichkeit auf Wohnungszuweisung?
Zur Situation: 2 Kinder ..Der jüngere 12 J kommt mit Veränderungen schlecht klar u hat Waschzwänge etc....gemeinsames Haus..Er Rentner 72j.. ..Sie 37j Teilzeitkraft...und kleine Hundezucht Zuhause. ..
Sie hat ihm div Angebote gemacht wie zb Auszahlung seiner Haushälterin etc...Er ist nicht Gesprächsbereit u ignoriert alles ...geht auf nuchts ein auch nicht auf Mediationsversuch....Ist viel unterwegs u lebt in seiner Welt.
ein Wohnungszuweisungsantrag ist durchaus möglich.
Voraussetzung dafür ist, das eine unbillige Härte vermieden werden soll.
Neben der Ausübung von Gewalt, ist diese Voraussetzung dann gegeben, wenn eine besonders schweriegende Beeinträchtigung des Wohls eines Kindes gegeben ist, weil ständige Streiterein und angespannte Situationen das Kind belasten.
Nach Ihrer Darstellung könnte dieses bei der Jüngeren der Fall sein.
Beauftragen Sie einen Anwalt, damit der Antrag eingereicht werden kann.
Lassen Sie sich die Beeinträchtigung der Jüngeren wenn möglich auch durch einen Arzt bestätigen.