Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie als Erben haften neben der Ehefrau, welche Mitmieterin ist, für etwaige Schäden. Ich würde nichtsdestotrotz die Vermieter an die Betreuerin der Ehefrau verweisen, damit diese in erster Linie für etwaige Schäden finanziell einzustehen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort, allerdings verstehe ich nicht,
warum wir für die Schäden in der Wohnung mithaften. Der Mietvertrag läuft auf den Namen meines Vaters und der Ehefrau. Ich habe gelesen,
dass bei Tod eines Ehepartners, der andere den Mietvertrag weiterführt. Die Ehefrau lebt ja noch und wenn sie so ausgezogen wäre, dann hätten wir ja auch nicht für die Kosten in der Wohnung aufkommen müssen. In diesem Fall sehe ich die Wohnung nicht als eine Nachlassverbindlichkeit an, anders wäre es in meinem Augen,wenn
mein Vater alleine im Mietvertrag gestanden hätte.
Es kommt entscheidend darauf an, ob es eine Nachlassverbindlichkeit ist oder nicht, da die Erben ipso iure für Nachlassverbindlichkeiten haften. Bei Eheleute haften per se aus dem Mietvertrag. An die Stelle Ihres verstorbenen Vaters treten die Erben und haften, wenn es um eine Nachlassverbindlichkeit handellt. Hier wohl nicht, wenn die Haftung nach dem Tod des Vaters entstanden sind. Schreiben Sie mir noch einmal genau den Sachverhalt per E-Mail, so dass ich mir dies nochmals anschauen kann:
info@kanzlei-hermes.com