Wohnungsübergabe Vermieter erscheint nicht und bestreitet dass er ein Termin mündlich gemacht hat mit mir
hatte heute einen Termin zur Schlüsselübergabe also Wohnungsübergabe mit einem Zeugen vermieter erschien nicht, und nach mehrmaligen Anrufen habe ich ihn dann erreicht, und er hat abgestritten jemals einen Termin mit mir mündlich am Telefon abgemacht zu haben und ist deswegen nicht gekommen. Ich solle erst den Schuppen leerräumen der gar nicht im Mietvertrag steht ,obwohl wir schon Sperrmüll beantragt haben und das dauert eine ganze Weile bis wir einen Termin kriegen ,vorher will die Wohnung nicht abnehmen obwohl der Schuppen nicht im Mietvertrag mit drinne steht. Des Weiteren denke ich dass er einfach angefressen ist weil ich die Nebenkostenabrechnung widersprochen habe weil sie viel zu hoch ausgefallen ist und ich das prüfen lassen habe deswegen ist er momentan sehr ungehalten. Wir mussten die Wohnung auch nicht renovieren weil wir unrenoviert eingezogen und die Nebenkostenabrechnung haben wir Widerspruch eingelegt weil sie zu hoch war ja bis jetzt immer was wieder gekriegt und aufeinmal soll mir so viel nachzahlen muss ich dir mal die anderen Arzt , und die Nebenkostenabrechnung , Widerspruch eingelegt weil sie zu hoch war ja bis jetzt immer was wieder gekriegt und auf einmal Samsung 4 nachzahlen . Jetzt wissen wir nicht wie wir weiter verfahren sollen weil heute der letzte Tag ist für die Wohnungsübergabe. er ist nicht aufgetaucht und hat am Telefon alles abgestritten dass ein Termin ausgemacht wurde.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Schon der Beweis des ersten Anscheins (Kündigung zum Ende des Monats Juni 2020, so wie ich vermute) spricht für einen heutigen Übergabetermin.
Die Rückgabe der Mietsache muss der Mieter beweisen wie auch einen diesbezüglichen Übergabetermin, aber da spricht eine Vermutung für die Richtigkeit dieses Termins, s. o.
Sie können dann damit den Vermieter in Verzug bringen.
Weigert sich der Vermieter die Mietsache, die sich in einem verschlechterten oder beschädigtem Zustand befindet bzw. nicht vollständig geräumt ist (einzelne Gegenstände werden zurückgelassen), zurückzunehmen, kommt er in Annahmeverzug, so ebenfalls wie hier.
Dann haben Sie Ihre Leistungspflicht erfüllt, zumal auch nichts dafür spricht, Sie hätten die Wohnung vorher oder gar später zurückgeben sollen.
Zudem könnte man als weiteres Beweisindiz einen Einzelverbindungsnachweis vorlegen über eine Telefonat mit dem Vermieter.
Schreiben Sie ihm das und muss selbst die nachteiligen Folgen einer verspäteten Rückgabe tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.