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Wohnungskauf in Deutschland als Deutsche mit Hauptwohnsitz in Kenia

| 16. Mai 2018 20:59 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Nicht selten kommt die einmal erteilte steuerliche Identifikationsnummer abhanden. Dann kann man beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn die erneute Mitteilung der Steuer-ID beantragen. Hierfür muss eine aktuelle Meldebestätigung (aktuelle Rechnung genügt) sowie der Pass (Kopie) beigefügt werden.

Ich bin Deutsche, lebe und arbeite aber seit über 20 Jahren in Kenia. Ich möchte in Deutschland eine Wohnung kaufen als finanzielle Investition, werde aber weiterhin meinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Kenia haben.
Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag meint der Notar ich müsse eine Steueridentifikationsnummer vorlegen bzw beantragen. Eine Steueridentifikationsnummer kann man aber nur beantragen wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Da ich in Kenia arbeite habe ich dort eine Steuernummer. Der Notar meint daß genügt nicht und ch muss eine deutsche Steuer ID vorlegen.
Kenia und Deiuschland haben ein klares Doppelbesteuerungsabkommen. Meine kenianische Steuernummer müsste also absolut ausreichend sein um den Kaufvertrag der Wohnung in Deutschland legal abzuschliessen.
Ich glaube der jetzige Notar hat keine Ahnung!
Wie sehen Sie das?

17. Mai 2018 | 14:08

Antwort

von


(253)
An der Alten Ziegelei 5
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

der Notar hat zwar Recht, da zum einen das Doppelbesteuerungsabkommen vom 17.05.1977 für die Grunderwerbsteuer nicht gilt und zum anderen eine Gesetzesänderung in 2015 des § 21 Grunderwerbsteuergesetzes zur Folge hat, dass Notare zur Anzeige auch der steuerlichen Identifikationsnummern verpflichtet sind, aber:

Ihnen wurde 2010 eine steuerliche Identifikationsnummer gem. § 139b Abgabenordnung zugeteilt und nach Hannover geschickt. Dies konnte ich gerade in einem Telefonat mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn herausfinden.

Sie müssten nunmehr lediglich per Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder per Fax an +49 (0)228 / 406 32 00 einen Antrag auf erneute Mitteilung der Steuer-ID senden und dabei zum Nachweis Ihrer aktuellen Adresse in Kenia eine aktuelle Meldebestätigung (eine Rechnung genügt) sowie Ihren Reisepass beifügen.

Das Bundeszentralamt für Steuern braucht dann ca. vier Wochen (je nachdem wie schnell die Post in Kenia ist), und Sie werden Ihre Steuer-ID erhalten. Eine Mitteilung per Telefon oder Mail ist nicht möglich.

Wenn ich Ihnen auch beim geplanten Immobilienkauf helfen kann, so geben Sie mir jederzeit gerne unkompliziert Bescheid. So prüfe ich derzeit zum günstigen Festpreis von 149 EUR notarielle Entwürfe aller Art.

Ich freue mich, dass Ihr Fall so überraschend einfach gelöst werden konnte und verbleibe

mit den besten Grüßen

Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

Bewertung des Fragestellers 19. Mai 2018 | 18:00

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Ich war mit der schnellen,ausführlichen und plausiblen Antwort von Herrn Dr.Neumann sehr beeindruckt und würde ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!

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Super, haben Sie herzlichen Dank für Ihre freundliche Bewertung, über die ich mich sehr freue. Melden Sie sich bei Bedarf jederzeit gerne bei mir. Mit den besten Grüßen aus Münster in Westfalen, Andreas Neumann

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Mai 2018
5/5,0

Ich war mit der schnellen,ausführlichen und plausiblen Antwort von Herrn Dr.Neumann sehr beeindruckt und würde ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!


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