Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sollte es sich tatsächlich um den Mieter der Wohnung handeln, könnten Sie diesem kündigen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben (in der Regel Eigenbedarf)
Ein berechtigtes Interesse wäre hier auch für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57a ZVG
erforderlich.
Sollte dieser Fall eingetreten sein, kommen im Gegenzug unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Ersteller des Gutachten oder gegen die Bank in Betracht, sofern diese wissentlich falsche Angaben gemacht haben.
Vorliegend empfehle ich Ihnen aber dringends, die tatsächliche Rechtsstellung des "Mieters" zu überprüfen.
Nachfragen beim Voreigentümer, NAchbarn oder der Bank können hier kurzfristig Klärung der Sachlage bringen.
Liegt im Ergebnis allerdings tatsächlich eine Mieterstellung vor, sollten Sie einen Kollegen vor Ort mit der Angelegenheit betrauen, um
1) dem Mieter ordentlich zu kündigung ( hier ist eine detaillierte Begründung des berechtigten Interesse erforderlich)
und
2) Schadensersatzansprüche gegen Dritte zu prüfen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Günthner,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Können Sie uns noch kurz sagen was wir tun können wenn die Mieterstellung nicht gegeben ist. Wegen Besonderheiten des Objektes(langer Leerstand usw) ist es durchaus denkbar, das
die Wohnung ohne Mietvertrag oder sonstiger Erlaubnis einfach bezogen wurde.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Sofern der "Mieter" tatsächlich so dreist sein sollte und ohne Berechtigung in der Wohnung wohnen, müßten Sie eine Räumungsklage gegen Ihn erheben. Den selben Weg müssten Sie gehen, sofern derzeit eine Wohnberechtigung vorliegen würde und der Mieter nach einer Kündigung nicht ausziehen würde.
Der erste Gedanke - die Polizei zu rufen - geht hier fehl, da es sich um eine zivilrechtliche Problematik handelt, für welche die Polizei nicht zuständig ist.
In diesem Fall stehen Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den "Mieter" zu.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt