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Wohnsitzanmeldung bei laufendem Haftbefehl

| 1. April 2012 16:29 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Moritz Kerkmann

Zusammenfassung

Kann das Einwohnermeldeamt einen bestehenden Haftbefehl sehen und kann ich nach der Anmeldung verhaftet werden?

Das Einwohnermeldeamt hat normalerweise keinen Zugriff auf Informationen über Haftbefehle, aber die Polizei kann im Rahmen der Amtshilfe das Einwohnermeldeamt um Mithilfe bitten. Daher besteht ein Risiko, dass der Aufenthaltsort bekannt wird, wenn ein Haftbefehl vorliegt.

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Wenn gegen mich ein Haftbefehl erlassen wurde und ich meinen Wohnsitz bei der Behöre anmelde, sieht das Einwohnermeldeamt das gegen mich ein Haftbefehl läuft und ruft gleich die Polizei?

Oder kann das Einwohnermeldeamt dies nicht sehen?

Hintergrund:
Ich hatte eine Hausverwüstung an meinem angemeldeten Wohnsitz, wo ich mich jedoch schon länger nicht mehr aufhalte. Ob ein Haftbefehl besteht weiß ich nicht, wäre aber denkbar.
Ich will nun so schnell wie möglich mich wo anders anmelden, habe aber Angst das ich bei der Anmeldung verhaftet werden kann, im Falle ein Haftbefehl läuft.

Kann ich mich ohne Risiko nun irgendwo anmelden?

Sehr geehrter Ratsuchender,

guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Bezüglich des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes gehe ich davon aus, dass Sie den strafrechtlichen Haftbefehl meinen.

Ein strafrechtlicher Haftbefehl wird meistens spätestens bei Nichtvollstreckbarkeit in das Informationsystem der Polizei beim Bundeskriminalamt (BKA) eingetragen. Auf dieses System haben das BKA, die Landspolizei, die Bundespolizei sowie die Zollbehörden Zugriff.

Dennoch besteht die Gefahr, dass Sie sich bei Ummeldung/Anmeldung einem Risiko aussetzen, wenn hier ein Haftbefehl vorliegt.

Die Polizei kann nämlich auch im Rahmen der Amtshilfe das Einwohnermeldeamt um Mithilfe bitten ( dies gilt sowohl für einen strafrechtlichen als auch für einen zivilrechtlichen Haftbefehl ). Insofern ist also nicht ausgeschlossen, dass Informationen über Ihren Aufenhaltsort bekannt werden.

Natürlich ist es auch möglich, dass irgendwann nach Ihrer Umeldung/Anmeldung Ihre neue Adresse durch eine routinemäßige Anfrage beim Einwohnermeldeamt ermittelt werden kann.

Weiter besteht die Möglichkeit, dass bei vorliegenden Anträgen auf Passsperre nach § 7 Abs. 1 Nr. 7. 3 PassVWV das Meldeamt Kenntnis von einem bestehendem Haftbefehl bekommt.

Um sicher zu gehen, sollten Sie daher abklären, ob ein Haftbefehl vorliegt.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfenm Ihnen noch einen schönen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen aus Achim,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 1. April 2012 | 18:05

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir ist natürlich bewußt das die Polizei durch eine Abfrage mein neuen Wohnsitz erfahren kann.
Dies geht ja recht einfach und schnell. Mir ist es nur wichtig zu wissen, ob beim Anmeldevorgang selbst hier etwas passieren kann.

Also wenn ich zum Einwohnemeldeamt gehe um mich anzumelden, die Behörde einsehen kann ob ein Haftbefehl läuft und die Polizei rufen kann zur Festnahme.

Ich kann nicht so lange warten um zu erfahren ob bereits ein Haftbefehl läuft, sondern muss ganz dringend ein neuen Wohnsitz anmelden, das im Falle noch kein HB läuft auch keiner erlassen wird, weil ich wieder einen festen Wohnsitz habe.

Denn seit der Hausverwüstung dürfte klar sein das ich dort nicht wohnhaft bin/war und muss somit sehr schnell handeln.
Habe nur Angst das beim Anmeldevorgang (beim Meldeamt) eine Abfrage gemacht werden kann und ich somit ein Risiko beim Anmeldevorgang selbst eingehe.

Vielen Dank für ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. April 2012 | 18:22

Vielen Dank für Ihre Nachfrage,

leider kann ich Ihnen keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben.

Wie schon beschrieben, könnte das Meldeamt durchaus Kenntnis von einem vorliegendem Haftbefehl bekommen. Insoweit darf ich auf meine vorangegangenen Ausführungen zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen.

Ob dies aber der Fall ist, lässt sich nur klären, wenn man in Erfahrung bringt, ob ein Haftbefehl vorliegt und wenn ja, welche Anordungen in der zwischenzeit getroffen wurden.

Insofern haben Sie hier leider keine 100%ige Sicherheit, dass Sie sich mit der Ummeldung nicht einer entsprechenden Gefahr aussetzen.

Sie können daher nicht darauf vertrauen, dass das Einwohnermeldeamt nicht informiert ist.

Auch wenn ich Ihnen keine endgültigte Antwort geben konnte, hoffe ich doch, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 2. April 2012 | 10:05

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