Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Es ist ja möglich einen Erstwohnsitz in der Schweiz und einen Erstwohnsitz in Deutschland zu haben.
Ja. Sie können in dieser Konstellation zwei Hauptwohnsitze haben, also einen in Deutschland und einen im Ausland, also hier in der Schweiz.
Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung beziehen, sind Sie nach dem einschlägigen § 13 Bayerisches Gesetzes über das Meldewesen
(MeldeG, http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-MeldeGBY2006rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true ) sogar verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Da es Ihre einzige Wohnung in Deutschland ist kommt eine Unterscheidung in Haupt- und Nebenwohnung nicht in Betracht, § 15 MeldeG.
2. Unklar für mich ist, was sind die Mindestaufenthaltstage an den jeweiligen Wohnsitzen damit diese auch als Wohnsitze noch
anerkannt werden?
Es gibt bzgl. Anmeldepflicht keine Mindestaufenthaltstage, die Anmeldepflicht besteht bereits, wenn Sie Wohnung unterhalten (also auch für Ferienwohnung). Ausnahmen von der Meldepflicht sind
§ 22 MeldeG
(2) 1 Einer Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 unterliegt nicht, wer
1.
in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 13 oder nach Art. 20 gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht, oder
2.
sonst im Ausland wohnt und sich als ausländischer Saisonarbeitnehmer nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhält.
Beides wird bei Ihnen wohl nicht der Fall sein.
Zu beachten ist Folgendes (war nicht Gegenstand Ihrer Anfrage):
Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen: http://www.infobest.eu/de/je-travaille-a-mon-compte-dans-le-pays-voisin1-de/
Zweitwohnungssteuer : http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1074724/
Bei weiteren Fragen können Sie die IHK (http://www.handelskammer-d-ch.ch/ ) oder unsere Kanzlei kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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