Sehr geehrte Ratsuchende,
als Vermögen wird der Hausanteil nur dann zu berücksichtigen sein, wenn Sie diesen Vermögenswert, der grundsätzlich anrechenbar ist, durch Verkauf oder anderweitige Verwertung nutzbar machen könnten.
Genau daran scheitert es nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung, da das Haus zum Einen durch den Mann allein getragen wird und zum Anderen Sie ohne Zusimmung des Ehemannes bzw. ersetzende Entscheidung nicht darüber werden verfügen können.
Eventuelle Anwartschaften werden sich derzeit nicht in entgeltmäßige Werte umrechnen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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