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Wohneigentum + Katzennetz anbringen am Balkon

17. September 2024 15:12 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich besitze bereits eine Eigentumswohnung mit Balkon.
Habe jetzt seit kurzem eine Katze, der ich gerne den Auslauf auf dem Balkon freigestalten möchte.
In der Eigentümergemeinschaft gibt es bereits 2 Eigentümer, die Katzennetze angebracht haben.
Muss ich nun bis zur ETV (in über 1 Jahr) warten, um mir dieses genehmigen zu lassen oder kann ich mir die Genehmigung auch schriftlich bei den Eigentümern einholen und dies dann unserem Hausverwalter vorlegen?

17. September 2024 | 16:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:


Frage 1:
"Muss ich nun bis zur ETV (in über 1 Jahr) warten, um mir dieses genehmigen zu lassen oder kann ich mir die Genehmigung auch schriftlich bei den Eigentümern einholen und dies dann unserem Hausverwalter vorlegen?"

Letzteres ist der Fall, wobei Sie sinnvollerweise bei den beiden Eigentümern mit den bereits angebrachten Katzennetzen anfangen sollten, da diese ggf. noch weitere Anregungen und Erfahrungen diesbezüglich mit Ihnen austauschen können.

Rechtlich ergibt sich das aus § 20 III WEG.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

ANTWORT VON

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