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Wiederheirat: Kann mein geschiedener Mann Versorgungsausgleich mindern?

| 30. Oktober 2008 16:55 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bekomme von meinem geschiedenen Mann einen anteiligen Versorgungsausgleich von seiner Betriebsrente. Der Betrag wurde vom Amtsgericht festgelegt. Ich bin Rentnerin.In diesem Jahr habe ich geheiratet. Meine Frage ist jetzt: Kann mein geschiedener Mann diesen Versorgungsausgleich mindern, oder ganz einstellen?

30. Oktober 2008 | 17:08

Antwort

von


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73525 Schwäbisch Gmünd
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Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Mit dem zwingend bei jeder Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich werden die während einer Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Durch den Versorgungsausgleich wurden die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen also endgültig aufgeteilt.
Dem Berechtigten (in Ihrem Fall Sie als Ehefrau) bleibt der Versorgungsausgleich auch bei einer eventuellen Wiederheirat in vollem Umfang erhalten. Ausnahmeregelungen gibt es nur beim Tod des Versorgungsausgleichsberechtigten.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 5. November 2008 | 10:53

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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich sage Danke für Ihre schnelle und erkenntnisreiche Beratung. Hat mir sehr geholfen. Mfg

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