Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssten sich vom Arzt eine Bescheinigung über das Rezept besorgen und dieses muss beinhalten, dass bei regelmäßiger Einnahme keinerlei Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Sodann können Sie unbesorgt das Medikament nehmen und würden entsprechend auch nicht negativ beim Thema Cannabis beurteilt werden können.
Sie brauchen dann natürlich auch keine weitere Verlängerung beantragen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Sehr geehrter Hr. Dr. Hoffmeyer,
zuerst einmal herzlichen Dank für Ihre Information!
Lt. Foreneinträgen muss bei Cannabis-Patienten eine veränderte Fragestellung bei der MPU im Vorfeld durch die FS-Stelle an die MPU-Stelle aufgegeben werden - sprich die Fragestellung, auf deren Klärung am Termin der MPU vorbereitet wird dürfte nicht sein "Ist eine erneute Drogenfahrt zu erwarten".
Muss dies entsprechend schnellstmöglich durch mich kommuniziert werden oder kann die MPU mit der von Ihnen angesprochenen Bescheinigung zum Rezept ohne weitere Info diesbezüglich in Angriff genommen werden und "muss" (sofern keine anderen disqualifizierenden Faktoren hinzu kommen) positiv verlaufen?
Da bei der MPU-Vorbereitungsstelle trotz Abstinenz UND Rezept mit den genannten Rahmeninfos ein worst-case Szenario als einzigmöglicher Ausgang gemalt wurde, in dem nach einer negativen MPU eine Sperrfrist + 6 Monate Abstinenznachweis mit paralleler Beratung unumgänglich seien, will ich sicher sein, die Problematik keinesfalls zu vergrößern.
Beste Grüße!
Sehr geehrter Fragesteller,
die ärztliche Bescheinigung müssen Sie sich ausstellen lassen und unverzüglich selbst an die Führerscheinstelle und an die MPU Stelle versenden mit der Bitte um weitere Veranlassung. Sodann wird Ihr Test unverzüglich angepasst werden (müssen). Probleme bekommen Sie dadurch keine, wenn Ihnen der Arzt bestätigt, dass bei Einnahme keine Auswirkungen auf die Fahrweise bestehen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt