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Wiedererteilung Fahrerlaubnis Cannabis Patient

| 11. Oktober 2019 18:05 |
Preis: 50,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


21:27

Zusammenfassung

Kann ich trotz ärztlich verschriebenen Cannabis eine MPU und Abstinenz bestehen?

Sie können das Medikament unbesorgt einnehmen, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, die bestätigt, dass die regelmäßige Einnahme keine Auswirkungen auf Ihre Fahrtüchtigkeit hat. In diesem Fall würden Sie nicht negativ im Zusammenhang mit Cannabis beurteilt und müssten keine weitere Verlängerung beantragen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 7 Jahren wurde bei einer Routinekontrolle ein Drogentest aufgedrängt, der positiv ausfiel:
THC: 5,9 ng/ml
THC-OOC: 16,4 ng/ml
Aktenvermerk: Nach Ansicht der Ärztin war kein merkbarer Drogeneinfluss fest zu stellen.
Der FS wurde in der Folge abgegeben.

Zwischenzeitlich wurde der FS wieder relevant, daher vor einigen Wochen Info zur Wiedererteilung eingeholt. Nachdem beim ersten Besuch der Führerescheinstelle von irrelevant niedrigen Werten gesprochen und eine Wiedererteilung ohne MPU in Aussicht gestellt wurde, wurde diese Aussage beim nächsten Besuch mit allen nötigen Unterlagen auf die wahrscheinliche Notwendigkeit einer MPU inkl. Nachweis von 6 Monaten Abstinenz korrigiert.
Da die Haarlänge problemlos ausreicht, wurde der Antrag direkt gestellt, zwischenzeitlich meinerseits die gewünschte MPU Stelle angegeben und eine MPU-Vorbereitungsstelle aufgesucht, wo nun allerdings die alarmierende Info aufgegeben wurde, dass die MPU nur schief gehen könne und möglichst ein Aufschub bei der Führerscheinstelle zu erbitten sei, da mind. 12. Monate Abstinenz und eine "stabile charakterliche Veränderung" nachzuweisen seien.

Da mir seit mehreren Monaten Cannabis als Medikament verschrieben wird, welches ich mich auf Grund der o.g. Thematik allerdings nicht einzunehmen traue, ist die Frage, ob mit dieser Argumentation zumindest eine so zeitaufwendige MPU noch abgewehrt werden kann.

Wäre alternativ die Fahrerlaubnisverweigerung anfechtbar, wenn trotz Nachweis von 6 Monaten Abstinenz dennoch eine negative MPU durchgeführt und das Ergebnis nicht an die FS-Stelle weitergeleitet würde?
Der FS ist für die Arbeitsstelle wichtig geworden; weitere 6 Monate Verzögerung wären extrem problematisch.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!


11. Oktober 2019 | 19:02

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssten sich vom Arzt eine Bescheinigung über das Rezept besorgen und dieses muss beinhalten, dass bei regelmäßiger Einnahme keinerlei Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Sodann können Sie unbesorgt das Medikament nehmen und würden entsprechend auch nicht negativ beim Thema Cannabis beurteilt werden können.

Sie brauchen dann natürlich auch keine weitere Verlängerung beantragen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 11. Oktober 2019 | 19:51

Sehr geehrter Hr. Dr. Hoffmeyer,

zuerst einmal herzlichen Dank für Ihre Information!
Lt. Foreneinträgen muss bei Cannabis-Patienten eine veränderte Fragestellung bei der MPU im Vorfeld durch die FS-Stelle an die MPU-Stelle aufgegeben werden - sprich die Fragestellung, auf deren Klärung am Termin der MPU vorbereitet wird dürfte nicht sein "Ist eine erneute Drogenfahrt zu erwarten".

Muss dies entsprechend schnellstmöglich durch mich kommuniziert werden oder kann die MPU mit der von Ihnen angesprochenen Bescheinigung zum Rezept ohne weitere Info diesbezüglich in Angriff genommen werden und "muss" (sofern keine anderen disqualifizierenden Faktoren hinzu kommen) positiv verlaufen?

Da bei der MPU-Vorbereitungsstelle trotz Abstinenz UND Rezept mit den genannten Rahmeninfos ein worst-case Szenario als einzigmöglicher Ausgang gemalt wurde, in dem nach einer negativen MPU eine Sperrfrist + 6 Monate Abstinenznachweis mit paralleler Beratung unumgänglich seien, will ich sicher sein, die Problematik keinesfalls zu vergrößern.

Beste Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Oktober 2019 | 21:27

Sehr geehrter Fragesteller,

die ärztliche Bescheinigung müssen Sie sich ausstellen lassen und unverzüglich selbst an die Führerscheinstelle und an die MPU Stelle versenden mit der Bitte um weitere Veranlassung. Sodann wird Ihr Test unverzüglich angepasst werden (müssen). Probleme bekommen Sie dadurch keine, wenn Ihnen der Arzt bestätigt, dass bei Einnahme keine Auswirkungen auf die Fahrweise bestehen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 11. Oktober 2019 | 21:47

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