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Wie viel Geld ist eine Pflegeverpflichtung in Euro wert?

3. Mai 2013 08:45 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was wäre die Pflegeverpflichtung ohne eingetretene Pflegebedürftigkeit wert?

Zunächst ist der Wert der Pflegeverpflichtung zu errechnet. Hiervon wäre bei nicht benötigter Pflege ein Abschlag vorzunehmen. Wie hoch dieser Abschlag ist, hängt von dem Umständen des (hypothetischen) Einzelfalls ab. Im Streitfall entscheidet dann das Gericht, indem es eine Schätzung vornimmt bzw. vornehmen kann.

Sachverhalt:

Im Jahr 1996 habe ich das Haus von meinen Eltern durch einen notariell beglaubigten Grundstücksübergabevertrag überschrieben bekommen!

Dieser beinhaltete u.a. (dadurch war das Haus günstiger):

125.000 DM für Wohnrecht
50.000 DM für Pflegeverpflichtung gegenüber Eltern

Wohnrecht ist klar!
monatl. Mietpreis x 12 Monate x Kapitalisierungsfaktor (Sterbetafel)

"Pflegeverpflichtung" steht ebenfalls eindeutig im Vertrag drin!

Auszug aus dem Notarvertrag bei Grundstücksübertragung 1997:

"Im Falle der Pflegebedürftigkeit, also sowohl für den Fall der häuslichen, als auch für den Fall der stationären Pflege sind die Eltern zunächst verpflichtet, sich aller Möglichkeiten des Pflegegesetzes sowie der häuslichen Pflege durch Pflegedienste zu bedienen.

Sofern und soweit über diese primäre Pflege der Eltern noch Dienstleistungen aufgrund des Alters oder aufgrund anderweitigen Pflege der Eltern erforderlich sind, verpflichtet sich der Sohn, den Eltern diejenigen Dienstleistungen und Handreichungen zu erbringen, die wegen des Alters der Eltern oder neben einer ambulanten Pflege der Eltern als Grundpflege noch erforderlich bleiben. Dazu gehören beispielsweise die Zubereitung der Mahlzeiten sowie das Sauberhalten der Wohnung, das Waschen der Wäsche, Besorgungen und Einkäufe".

Meine Frage:

Wie viel ist die Pflegeverpflichtung in Euro wert und mindert den Immobilienwert?

Berchnungsformel ist klar:

monatlicher Wert x 12 Monate x Kapitalisierungsfaktor (Sterbetafel)= Wert Pflegeverpfl.

Mir fehlt der monatl. anzusetzende Wert, um zu einem Ergebnis zu kommen!

Anmerkung zum Sachverhalt:

-Vater ist bereits verstorben
-Mutter = 72 Jahre Lebenserwartung noch 14,8 Jahre = 10,224 (Kapitalisierungsfaktor)
-Zum Zeitpunkt des Vertrags (1997) waren beide Elternteile gesund!
-Meine Mutter ist seit 2010 pflegebedürftig und eingestuft in Pflegestufe II.
-Ambulanter Pflegedienst würde in diesem Fall durchschnittlich mtl. 2.000 Euro kosten!
-Meine Lebensgefährtin und ich sind die Pflegepersonen und auch anerkannt bei der Pflegekasse.
-Die Pflege ist gesichert und wird halbjährlich überprüft.
- Meine Mutter, kann sich einen Pflegedienst einfach nicht leisten kann!


2.000 Euro (ambulanter Pflegedienst) -1.100 Euro (Sachleistung durch Pflegekasse) = 900 Euro (offener Eigenanteil).

Wie viel ist die Pflegeverpflichtung in Euro wert und mindert den Immobilienwert?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß

Einsatz editiert am 03.05.2013 10:18:53

3. Mai 2013 | 15:54

Antwort

von


(2332)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Aufgrund Ihrer Angaben ist der Wert der Pflegeverpflichtung nicht eindeutig zu ermitteln, da die Pflegedauer und der Pflegeumfang nicht genannt sind.


2.

Sie finden aber eine recht anschauliche Darstellung auf dieser Seite, die Ihnen Anhaltspunkte gibt: http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/p/PflegeWertberechnung.php


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Mai 2013 | 17:16

Hallo Herr RA Raab!

zu ihrer Antwort 1.

Die Pflegeeinteilung meiner Mutter besteht seid 2010!

Der Pflegeumfang lässt sich wie folgt aufführen, die angegebenen Preise sind die, welche ein ambulanter Pflegedienst verlangt!

Art der Leistunng Preis Intervall/Woche Kosten/Woche

-Ganzwaschung 15,98 Euro 1x 15,98 Euro
-Teilwaschung 8,57 Euro 6x 51,42 Euro
-Ausscheidungen 3,90 Euro 28x 109,20 Euro
-Nahrungsaufnahme 3,90 Euro 21x 81,90
(selbständig)
-Mobilisation 7,01 Euro 7x 49,07 Euro
-Behördengänge und 14,01 Euro 1x 14,01 Euro
Arztbesuche
-Einkaufen 5,85 Euro 2x 11,70 Euro
Zubereitung warmer 5,85 Euro 7x 40,90 Euro
Speisen
-Reinigen der 21,04 Euro 2x 42,08 Euro
-Wohnung
-Waschen und 14,03 Euro 2x 28,06 Euro
Pflegen der Wäsche
und Kleidung
-Hausbesuchs- 1,61 Euro 21x 33,81 Euro
pauschale
478,13 Euro /pro Woche

Jahresberechnung:

478,13 Euro/Woche x 52 Wochen = 24.862,76 Euro / pro Jahr

Monatsberechnung:

24.862,76 Euro : 12 Monate = 2.071,90 Euro / pro Monat

Was wäre die Pflegeverpflichtung ohne eingetretene Pflegebedürftigkeit der Mutter wert?

Über eine Antwort ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2013 | 18:02

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Ist der Pflegefall noch nicht eingetreten, gibt es verschiedene Bewertungsmethoden.


1.

Eine recht anschauliche Darstellung finden Sie hier: http://www.wertermittlung.com/publix/publix2/teil-2.htm


2.

Nimmt der Pflegeberechtigte die Pflege nicht in Anspruch, soll das laut Bundesgerichtshof unbeachtlich sein; vgl. BGH NJW-RR 1986, 877 .

Die Auffassungen, wie berechnet werden soll, gehen aber auseinander. Einerseits wird auf den tatsächlichen Pflegebedarf abgestellt, was aber dem Umstand, daß noch keine Pflege vonnöten ist nicht gerecht wird. Andererseits wird die Pflegewahrscheinlichkeit im konkreten Fall herangezogen und schließlich nimmt man eine abstrakte Pflegebedürftigkeit als Berechnungsgrundlage.

Die letzten beiden Gesichtspunkte basieren auf hypothetischen Überlegungen. Hat man den Wert der Pflegeverpflichtung, so wie es getan haben, errechnet, wäre von diesem Wert bei nicht benötigter Pflege ein Abschlag vorzunehmen. Wie hoch dieser Abschlag ist, hängt von dem Umständen des (hypothetischen) Einzelfalls ab. Im Streitfall entscheidet dann das Gericht, indem es eine Schätzung vornimmt bzw. vornehmen kann..


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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