Ich würde gerne wissen wie lange folgende Einträge im Führungszeugnis stehen? Bzw wann ich wieder ein Führungszeugnis bekomme wo die Einträge nicht mehr drin stehen.
Es handelt sich beides um Erwachsenenstrafrecht. Strafbefehl vom 06.04.2022 mit 90 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Dann Freiheitsstrafe von 4 Monaten die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde vom 17.01.2024.
nach Ihrer Schilderung sind es fünf Jahre und die Strafe von vier Moanten.
Es beginnt am 17.01.2024 und die Frist endet dann am 17.05.2029.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller2. September 2025 | 20:38
Vielen Dank ich dachte es wären drei Jahre statt 5 jahre tilgungsfrist Weil das eine war ja eine Geldstrafe und das andere war ja eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr die zur Bewährung ausgesetzt wurde
Es war beides wegen Betrug.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt2. September 2025 | 20:42
Sehr geehrte Ratsuchende,
das wird hier leider anders berechnet.
Es verbleibt bei den 5 Jahren zuzüglich 4 Monaten.
Es liegen mehre Straftaten vor und deswegen diese Berechnung.