Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wie erfahre ich welche Immobilien ich geerbt habe?

16. November 2022 21:30 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Die Frage klingt evtl doof.

Mein Vater ist Anfang des Jahres verstorben, letzte Woche nun auch meine Mutter.
Übrig sind meine Schwester und ich.
Wir wissen dass es unser Elternhaus gibt plus einen Bauplatz irgendwo.
Eine Tante hat uns auf der Beerdigung gestern erzählt es gäbe noch mehr.
Ein Testament gibt es, darin ist das aber nicht Separat erwähnt.

Welches Amt - mit welchem Antrag sagt uns denn nun was überhaupt alles da ist?
Welche Unterlagen brauchen wir?

Danke! Grüße

16. November 2022 | 21:57

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst möchte ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid zum Tod Ihrer Eltern ausdrücken. Zur Sache selbst führe ich folgendes aus:
Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen fängt erst dann anzulaufen an, wenn Ihnen die Eröffnungsniederschrift über die Eröffnung des Testamentes vom Nachlassgericht vorliegt, vorher nicht. Gut, ich gehe nicht davon aus, dass der Nachlass überschuldet ist, aber gewiss muss man sich über diesen informieren, so auch über die Immobilien.

In der Tat kann es etwas schwierig sein, sich einen derartigen Überblick zu verschaffen. Professionelle Firmen helfen dabei, denn schließlich können Sie nicht alle Grundbuchämter in Deutschland anfragen, das würde viel zu lange dauern man müsste jeweils ein berechtigtes Interesse hinsichtlich einer Akteneinsicht vorweisen.

Das Grundbuchamt beim jeweiligen Gericht ist aber der richtige Ansprechpartner. Schließlich müsste das Grundbuch auch geändert werden, sodass die Erben dort als Rechtsnachfolger und neue Eigentümer eingetragen werden. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Eintritt des Erbfalls ist dieses kostenlos, die Umschreibung im Grundbuch.

Ansonsten können Sie selber Ihre Verwandten und die Freunde Ihrer Eltern befragen, was zuerst gemacht werden könnte. Später könne man sich dann professioneller Hilfe bedienen, siehe oben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3171)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER