Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid zum Tod Ihrer Eltern ausdrücken. Zur Sache selbst führe ich folgendes aus:
Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen fängt erst dann anzulaufen an, wenn Ihnen die Eröffnungsniederschrift über die Eröffnung des Testamentes vom Nachlassgericht vorliegt, vorher nicht. Gut, ich gehe nicht davon aus, dass der Nachlass überschuldet ist, aber gewiss muss man sich über diesen informieren, so auch über die Immobilien.
In der Tat kann es etwas schwierig sein, sich einen derartigen Überblick zu verschaffen. Professionelle Firmen helfen dabei, denn schließlich können Sie nicht alle Grundbuchämter in Deutschland anfragen, das würde viel zu lange dauern man müsste jeweils ein berechtigtes Interesse hinsichtlich einer Akteneinsicht vorweisen.
Das Grundbuchamt beim jeweiligen Gericht ist aber der richtige Ansprechpartner. Schließlich müsste das Grundbuch auch geändert werden, sodass die Erben dort als Rechtsnachfolger und neue Eigentümer eingetragen werden. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Eintritt des Erbfalls ist dieses kostenlos, die Umschreibung im Grundbuch.
Ansonsten können Sie selber Ihre Verwandten und die Freunde Ihrer Eltern befragen, was zuerst gemacht werden könnte. Später könne man sich dann professioneller Hilfe bedienen, siehe oben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
16. November 2022
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21:57
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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