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Widerspruch gegen Gewerbesteuerbescheid mit Gewerbesteuermeßbescheid

| 15. Juni 2022 19:37 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden oder kann er auch nach Ablauf der Einspruchsfrist gestellt werden?

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann grundsätzlich auch nach Ablauf der Einspruchsfrist gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Aussetzung der Vollziehung nicht automatisch gewährt wird. Sie ist ein Ermessensentscheid der zuständigen Behörde oder des Gerichts.

Der S ist Einzelunternehmer und hat vom Finanzamt einen Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag erhalten. Der festgesetzte Gewerbesteuermeßbetrag ist zu hoch. S hat deswegen gegen den Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag beim Finanzamt Einspruch eingelegt. Könnte man eigentlich auch nach Einlegung des Einspruchs und nach Ablauf der Einspruchsfrist noch die Aussetzung der Vollziehung beantragen? Oder muß dieser Antrag innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden?

Unterstellt, der Einspruch wäre unzulässig (wg. falscher Bezeichnungen), könnte vor Ablauf der Einspruchsfrist noch ein wirksamer neuer und korrekter Einspruch eingelegt werden?

Nun hat jedoch parallel das städtische Gewerbeamt aufgrund des erlassenen Bescheides des Finanzamtes über den Gewerbesteuermeßbetrag dem S einen Gewerbesteuerbescheid geschickt. Nun weiß S nicht, ob er gegen den städtischen Gewerbesteuerbescheid Widerspruch einlegen muß. Materiell ist der Gewerbesteuerbescheid der Stadt ja auch nicht korrekt, weil er auf dem zu hohen Gewerbesteuermeßbetrag beruht, was so zu einer zu höhreren Gewerbesteuer führt. Würde nun der Gewerbesteuerbescheid auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist auch ohne Widerspruch noch abgeändert werden, wenn denn durch den Einspruch der Bescheid über den Gewerbesteuermeßbetrag berichtigt wird ? Könnte somit der Gewerbesteuerbescheid auch nach Eintritt der Rechtskraft (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) noch geändert werden, ohne daß Widerspruch eingelegt wurde ? Oder würde S unbedingt Widerspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid einlegen müssen, damit er erst einmal die Widerspruchsfrist nicht versäumt und damit überhaupt eine Abänderung möglich wäre? Wie hoch wären denn so die Kosten des Widerspruchsverfahrens (bei einer festgesetzten Gewerbesteuer von 6.000 €, Bundesland Sachsen), wenn der Widerspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid abgewiesen wird ? Sollte also gegen den Gewerbesteuerbescheid Widerspruch eingelegt werden oder nicht ? Der Steuerberater meint, daß S Widerspruch einlegen soll. Aber in Ansehung des §

Einsatz editiert am 16.06.2022 09:13:09

16. Juni 2022 | 12:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier mal eine geordnete Antwort der Fülle ihrer Fragen, die sich in der Beantwortung leicht überschneiden.

Den Gewerbesteuermeßbescheid erlässt das Finanzamt. Soweit dieser unrichtig ist, muss ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Den Gewerbesteuerbescheid selber erlässt dann später die Kommune. Soweit das FA die Höhe des Messbetrages zum Beispiel ändert, wird die Kommune hierüber informiert und ändert von Amts wegen die Gewerbesteuer wieder ab. Einen Einspuch können Sie dennoch fristwahrend auch gegen diesen Bescheid einlegen, wozu ich erst einmal rate.

Ein Einspruch kann in der gesetzlichen Frist eingelegt werden, wovon der Aussetzungsantrag unberührt bleibt. Er kann mit Einspruchserhebung oder auch danach im Einspruchsverfahren gestellt werden, also immer.

Wenn ein Einspruch unzulässig eingelegt wäre, könnte innerhalb der Frist von einem Monat erneut ein Einspruch eingelegt werden, womit die Zulässigkeitsfehler korrigiert werden würden.

Und noch einmal: Ein Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ist dann nicht Pflicht, wenn der Messbetrag vom FA korrigiert wird. Ich würde aber immer auf die Rechtsbehelfsbelehrung in beiden Bescheiden schauen, in der auch beim Gewerbesteuerbescheid der Hinweis auf die Einspruchseinlegung erfolgt. Vorsorglich würde ich selbst als Anwalt beide Bescheide anfechten und mir alles erst einmal offen halten.

Der Gewerbesteuerbescheid würde also von Amts wegen geändert werden, auch wenn dieser wegen nicht eingelegten Einspruches in Bestandskraft ( nicht Rechtskraft ) erwachsen ist.

Bei den Kosten müssen Sie bitte mal erläutern, welche Kosten meinen Sie? Gebühren der Verwaltung oder die Gebühren eines Rechtsanwaltes, den Sie ja offenbar nicht haben und hierfür auch nicht benötigen.

MFG
Fricke
RA
Dipl. Kfm.


Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2022 | 12:25

Meine nur Verwaltungskosten, die einem die Behörde aufbrummt, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juni 2022 | 12:27

Werter Steuerbürger,

Sie sind ja noch schneller als ich!

Ein Einspruch kostet den Bürger nichts, also nischte!

Grund: der finanzlose Bürger könnte sich sonst nur schwer gegen eine unrichtige
Veranlagung wehren, wenn ihm eine Kostenlast drohen würde.

Vor diesem Hintergrund ist der Einspruch im Servicepaket "Veranlagung" mit drin....

MFG
Fricke

Ergänzung vom Anwalt 16. Juni 2022 | 13:10

Im Widerspruchsverfahren vor der Gemeinde würde im Falle der Nichtabhilfe die Widerspruchsbehörde entscheiden. Der Widerspruch ist ein Verwaltungsverfahren und damit
kostenpflichtig.

Daher auch aus diesem Grund:

In der Regel ist Einspruch nur gegen den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag einzulegen (beim Finanzamt), da der GewSt-MB Grundlagenbescheid ist (§ 171 Abs. 10 AO); vgl. § 351 Abs. 2 AO.

Und dieses Verfahren ist umsonst.....

Bewertung des Fragestellers 16. Juni 2022 | 12:45

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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Aber gegen den Gewerbesteuerbescheid wird ja WIderspruch eingelegt, der - im Unterschied zum Einspruch- doch Verwaltungskosten auslöst ?

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Juni 2022
5/5,0

Aber gegen den Gewerbesteuerbescheid wird ja WIderspruch eingelegt, der - im Unterschied zum Einspruch- doch Verwaltungskosten auslöst ?


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