habe bei Arosa angerufen. Interessiere mich für eine Flusskreuzfahrt. Habe keine Lust im Internet oder Reiseprospekt nachzuschauen. Mir bitte ein Angebot schicken. Habe das Angebot erhalten. Mein Mann und ich sind aber noch nichts sicher ob wir die Reise buchen wollen. Jetzt Schreiben im Briefkasten wo bleibt die Anzahlung.
Habe mit Arosa telefoniert, die behaupten ich hätte per Telefon einen Reisevertrag mit ihnen abgeschlossen.
Hier geht es um 5.000,00 Euro Reisekosten.
die Firma ist beweispflichtig für den Vertragsschluss. Diesen Beweis wird die Firma nach ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht führen können, da ja eben kein Vertrag abgeschlossen worden ist - dann müssen Sie natürlich auch nichts zahlen.
Sollte allerdings doch ein Vertrag schon am Telefon abgeschlossen worden sein, haben Sie bei einer Pauschalreise (verträge, bei denen mehrere Reiseleistungen gebündelt werden) KEIN Widerrufsrecht.
Bei einem Rücktritt könnten dann Stornokosten anfallen.
Daher bleibt Ihnen dann - bei Vertragsabschluss - nur die unverzügliche Anfechtung nach § 119 BGB
, wobei Sie sich dann aber schadenersatzpflichtig machen würden.
Aber zunächst verbleibt es dabei, dass ja nach Ihrer Darstellung KEIN Vertrag zustande gekommen ist; daher sollten Sie alle Ansprüche mit dem Hinweis, dass Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sondern unverbindlich die Prospekte haben wollten zurückweisen; vorsorglich sollten Sie aber auch zusätzlich gleich die Anfechtung mit erklären.