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Widerspruch gegen Mahnbescheid

18. Juli 2012 13:06 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Gegen einen Mahnbescheid habe ich Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt eingelegt. Nach Prüfung möchte ich nun den Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt zurücknehmen, jedoch den Widerspruch gegen die Zinsen aufrecht erhalten. Ist dies möglich? Wenn ja, was ist zu beachten?

18. Juli 2012 | 14:24

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


eine Teilrücknahme Ihres Widerspruches ist formlos möglich.

Sie müssten nur gegenüber dem Mahngericht schriftlich angeben, dass Sie den Widerspruch als Teilwiderspruch behandelt haben möchten und sich Ihr Widerspruch auf den Zinsanspruch beschränkt.

Das Mahngericht wird dieses dem Gläubiger mitteilen; dieser kann dann einen Vollstreckungsbescheid wegen der Hauptforderung beantragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


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