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Widerspruch gegen Mahnbescheid
18. Juli 2012 13:06
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Gegen einen Mahnbescheid habe ich Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt eingelegt. Nach Prüfung möchte ich nun den Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt zurücknehmen, jedoch den Widerspruch gegen die Zinsen aufrecht erhalten. Ist dies möglich? Wenn ja, was ist zu beachten?
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Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Teilrücknahme Ihres Widerspruches ist formlos möglich.
Sie müssten nur gegenüber dem Mahngericht schriftlich angeben, dass Sie den Widerspruch als Teilwiderspruch behandelt haben möchten und sich Ihr Widerspruch auf den Zinsanspruch beschränkt.
Das Mahngericht wird dieses dem Gläubiger mitteilen; dieser kann dann einen Vollstreckungsbescheid wegen der Hauptforderung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
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