Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Widerruftsrecht

| 7. März 2005 17:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe am 07.06.2004 über Ebay einen Beistelltisch für 35,50 € ersteigert. Es handelt sich dabei um einen "Beistelltisch alternativ zum Original von Eillen Gray".

Ich hatte innerhalb von 14 Tagen von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht (weil ich mir zwei Original Tische von Eillen Gray gekauft habe)und rechtzeitig abgeschickt.

Ich habe den Tisch nicht bezahlt und er wurde mir auch nicht geliefert. Ich habe nur schriftlich widerrufen.

Nun erhalte ich nach fast 10 Monaten später ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, dass der Verkäufer jetzt vom Kaufvertrag zurücktritt und ihm durch mich 19,40 € Schaden entstanden sind und es kommen jetzt noch 45,24 € Rechtsanwaltgebühren dazu.

Ich hatte vorher von der Firma keine Aufforderung für einen finanziellen Schadensersatz erhalten.

Ich weise darauf hin, dass der Verkäufer gewerblich ist.

Bitte antworten Sie mir mit § oder Gesetzesauszügen, weil ich dem Anwalt der Gegenseite antworten muß.

Vielen Dank im Voraus.

7. März 2005 | 17:15

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach § 312b BGB ist ein Fernabsatzvertrag geschlossen worden.

Nach § 312d BGB steht Ihnen das Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, dass Sie ausgeübt ausgeübt haben.

Dadurch ist der Vertrag als nicht geschlossen anzusehen.

DAS würde ich dem RA schreiben und ihn auch einmal fragen, worin er dann Verzug sehen will, der die Kostentragungspflicht seiner Gebühren nach sich ziehen würde.

Bitte bedenken Sie aber, dass Sie das rechtzeitige Abschicken Ihres Widerufes nachweisen müssen (als Zeuge für den Einwurf könnte dabei Ehegatte, Freunde, Bekannte in Betracht kommen).


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr zutreffend - hat mir sehr geholfen

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Sehr zutreffend - hat mir sehr geholfen


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht