Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ein Widerrufsrecht muss dem Kunden natürlich auch bei einer Vertragsänderung bzw. genauer dem Abschluss eines neuen Anschlussvertrages eingeräumt werden. Die 14tägige Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Anforderungen des § 312 d
Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] genügt, jedoch nicht vor Vertragsschluss, zu laufen.
Anders formuliert: Mit Erhalt dieser Belehrung und dem Vertragsschluss beginnt die Widerrufsfrist zu laufen. Der Vertragsschluss ist allerdings nicht gleichbedeutend mit dem Termin zur Umschaltung. Dieser stellt lediglich den Zeitpunkt dar, an dem die Laufzeit des Vertrages beginnt. In Ihrem Fall scheint es laut Ihrer Schilderung so zu sein, dass Sie am 16.06. der Telekom ein Angebot zum Abschluss des neuen Vertrages mit dem neuen "Call and Surf"-Tarif unterbreitet haben, das die Telekom am 18.06. angenommen hat. Demgemäß wäre der 18.06. der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn Ihnen zeitgleich mit dieser Annahmeerklärung der Telekom auch die schriftliche Widerrufsbelehrung zugegangen ist, begann der Lauf der Widerrufsfrist an diesem Tag.
Der am 10.07. erklärte Widerruf wäre dann in der Tat zu spät erfolgt und nicht mehr wirksam. Daran ändert leider auch die falsche Information durch den Servicemitarbeiter nichts. Einen Rechtsanspruch auf eine sofortige Entlassung aus dem Vertrag haben Sie danach nicht. Anders wäre es nur, wenn nachweisbar wäre, dass Sie von der Telekom bewusst falsch über den Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsfrist unterrichtet worden wären - und zwar in der Widerrufsbelehrung und nicht erst durch die nachträgliche falsche Auskunft. Dies dürfte aber zu bezweifeln sein, da die von der Telekom im Rahmen der Widerrufsbelehrung sicher kein konkretes Datum für den Ablauf der Widerrufsfrist genannt haben dürfte.
Sollte Ihnen die schriftliche Widerrufsbelehrung erst einige Zeit nach dem 18.06. zugegangen sein, liefe die Frist erst dann. Damit der am 10.07. erklärte Widerrufs noch fristgemäß war, dürfte der späteste Zeitpunkt hierfür der 26.06. sein.
Wenn eine Entlassung aus dem Vertrag aus Kulanz nicht erreicht werden kann, könnten Sie noch versuchen, sich aus dem Vertrag herauszukaufen. Manchmal lassen sich Provider hierauf ein. Allerdings dürfte dies finanziell nicht sehr attraktiv für Sie sein, selbst wenn der Vertrag bei Kabel Deutschland bessere Konditionen böte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen und bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunkttion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
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