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Widerruf Telecom

13. September 2012 01:23 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

infolge geplanten Umzuges zum 01.07.2012 stellte ich bei der Telekom am 16.06.2012 meinen Umzugsauftrag telefonisch, dessen Bestätigung ich am 18.06.2012 postalisch erhielt. Zeitpunkt für die Umschaltung war der 2.7.2012. Damit verbunden ein Neuvertrag "Call und Surf" einschließlich Einrichtungsgebühr ab 2.7.2012, da der alte "Call und Surf"- Tarif nicht mehr möglich wäre.

Zu diesem Zeitpunkt wußte ich noch nichts über die anliegenden Medien meiner neuen Wohnung. Dieses erfuhr ich erst bei der Wohnungsübergabe am 29.6.2012 (Medienanbieter Kabel Deutschland).

Am 09.07.2012 sprach ich wegen der Freischaltung des Fernsehens bei Kabel vor und wurde auch über weiterführende Telecomangebote informiert, mit dem Hinweis, dass es aber schwer wäre, aus Verträgen der Telekom raus zu kommen.

Deswegen rief ich am 10.07.2012 bei der Servicehotline der Telekom an.Nachdem der Mitarbeiter meine Daten aufgerufen hatte, stellte ich ihm explizit die Frage, ob die Möglichkeit des Widerrufes noch fristgemäß und gegeben sei. Die Antwort des Mitarbeiters war, dass mein Vertrag am 2.7. beginne und deshalb die Widerrufsfrist gegeben ist. Im gleichen Zug nannte er mir die Faxnummer, an welche ich den Widerruf zu richten hätte.

In der Folge des Telefonates erklärte ich noch am 10.07. den Widerruf bei der Telekom und schloss einen Vertrag bei Kabel Deutschland ab.

Nach über 2 Wochen erhielt ich von der Telekom die Ablehnung meines Widerrufes.

Diese Ablehnung beantwortete ich mit einer detaillierten Darstellung des Verlaufes, explizit der telefonischen Beratung durch die Servicehotline und einem weiteren Bestehen auf meinen Widerruf.

Wieder 2 Wochen später erhielt ich von der Telekom die Kündigungsbestätigung, wirksam ab 09/ 2014. Mein Widerruf wäre aber sofort wirksam.

Was kann ich tun, um endlich Ruhe in diese Angelegenheit zu bringen und sofort aus dem Vertrag heraus zu kommen? Ist nicht die Aussage eines Servicemitarbeiters, welcher Einsicht in alle meine Daten hat, bindend.

Über Ihren Rat würde ich mich freuen,

13. September 2012 | 02:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ein Widerrufsrecht muss dem Kunden natürlich auch bei einer Vertragsänderung bzw. genauer dem Abschluss eines neuen Anschlussvertrages eingeräumt werden. Die 14tägige Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Anforderungen des § 312 d Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] genügt, jedoch nicht vor Vertragsschluss, zu laufen.

Anders formuliert: Mit Erhalt dieser Belehrung und dem Vertragsschluss beginnt die Widerrufsfrist zu laufen. Der Vertragsschluss ist allerdings nicht gleichbedeutend mit dem Termin zur Umschaltung. Dieser stellt lediglich den Zeitpunkt dar, an dem die Laufzeit des Vertrages beginnt. In Ihrem Fall scheint es laut Ihrer Schilderung so zu sein, dass Sie am 16.06. der Telekom ein Angebot zum Abschluss des neuen Vertrages mit dem neuen "Call and Surf"-Tarif unterbreitet haben, das die Telekom am 18.06. angenommen hat. Demgemäß wäre der 18.06. der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn Ihnen zeitgleich mit dieser Annahmeerklärung der Telekom auch die schriftliche Widerrufsbelehrung zugegangen ist, begann der Lauf der Widerrufsfrist an diesem Tag.

Der am 10.07. erklärte Widerruf wäre dann in der Tat zu spät erfolgt und nicht mehr wirksam. Daran ändert leider auch die falsche Information durch den Servicemitarbeiter nichts. Einen Rechtsanspruch auf eine sofortige Entlassung aus dem Vertrag haben Sie danach nicht. Anders wäre es nur, wenn nachweisbar wäre, dass Sie von der Telekom bewusst falsch über den Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsfrist unterrichtet worden wären - und zwar in der Widerrufsbelehrung und nicht erst durch die nachträgliche falsche Auskunft. Dies dürfte aber zu bezweifeln sein, da die von der Telekom im Rahmen der Widerrufsbelehrung sicher kein konkretes Datum für den Ablauf der Widerrufsfrist genannt haben dürfte.

Sollte Ihnen die schriftliche Widerrufsbelehrung erst einige Zeit nach dem 18.06. zugegangen sein, liefe die Frist erst dann. Damit der am 10.07. erklärte Widerrufs noch fristgemäß war, dürfte der späteste Zeitpunkt hierfür der 26.06. sein.

Wenn eine Entlassung aus dem Vertrag aus Kulanz nicht erreicht werden kann, könnten Sie noch versuchen, sich aus dem Vertrag herauszukaufen. Manchmal lassen sich Provider hierauf ein. Allerdings dürfte dies finanziell nicht sehr attraktiv für Sie sein, selbst wenn der Vertrag bei Kabel Deutschland bessere Konditionen böte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen und bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunkttion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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