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Wettbewerbsverbot bei Kündigung eines Therapeuten

| 22. Dezember 2021 18:33 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich habe fristgerecht gekündigt. Bin als Physiotherapeutin in einer niedergelassenen Praxis tätig. Mein neuer Arbeitgeber befindet sich im selben Einzugsgebiet der jetzigen Praxis, das heißt, ich kann die Bedenken meiner jetzigen Chefin gut verstehen, dass ich Patienten "mitnehme".
Sie erlaubt mir nur, den Patienten mitzuteilen, dass ich die Praxis verlasse, nicht aber, zu sagen, wohin ich gehe.
Darf ich wirklich nicht sagen, wo ich demnächst arbeite, wenn mich die Patienten danach fragen? Viele behandele ich seit Jahren.
Mir ist bewusst, dass ich nicht von meiner Seite aus sagen darf,"komm doch mit. Ab dem ...... bin ich da und da, ich kann ja schon mal Termine für dich reservieren", etc.
Aber die Patienten fragen doch von sich aus. Wie verhalte ich mich richtig, damit ich nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstoße?
Mit freundlichen Grüßen
A.D.

22. Dezember 2021 | 19:00

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie dürfen während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht aktiv werben. Sie dürfen aber auf die Fragen von Patienten wahrheitsgemäß antworten und auch mitteilen, wo Sie künftig tätig sein werden.

Es ist nur verboten, dass Sie tatsächlich sagen: "Kommen Sie doch mit" oder ähnliche werbenden Aussagen. Auch Werbematerial für die andere Praxis dürfen Sie nicht aushändigen. Sie dürfen aber nach einer Frage durchaus sagen, wo Sie künftig tätig sein werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 22. Dezember 2021 | 19:39

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Meine eigene Rechtsauffassung wurde bestätigt und daher fühle ich mich sicherer im Umgang mit meinem Chef

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Dezember 2021
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Meine eigene Rechtsauffassung wurde bestätigt und daher fühle ich mich sicherer im Umgang mit meinem Chef


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