Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie dürfen während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht aktiv werben. Sie dürfen aber auf die Fragen von Patienten wahrheitsgemäß antworten und auch mitteilen, wo Sie künftig tätig sein werden.
Es ist nur verboten, dass Sie tatsächlich sagen: "Kommen Sie doch mit" oder ähnliche werbenden Aussagen. Auch Werbematerial für die andere Praxis dürfen Sie nicht aushändigen. Sie dürfen aber nach einer Frage durchaus sagen, wo Sie künftig tätig sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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