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Wettbewerbsstärkungsgesetz

15. September 2007 14:02 |
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Generelle Themen


Seit 20 Jahren bin ich privat krankenversichert. In den Bereichen: 1. Ambulante Heilbehandlung. 2. Stationäre Krankenhausbehandlung. 3. Zahnärztliche Heilbehandlung. Den Bereich 1, ambulante Heilbehandlung, wollte ich zum 31.12.07 kündigen. Ein Mitarbeiter meiner Krankenversicherung sagte mir telefonisch, dass nach dem neuen "Wettbewerbsstärkungsgesetz" jeder ab dem 1.1.09 eine Krankenversicherung nachweisen muss, also auch die ambulante Heilbehandlung. Ist das richtig?

Sehr geehrter Rechtsratssuchender,

die Mitteilung Ihrer privaten Krankenversicherung ist zutreffend. Denn nach dem bereits verabschiedeten Wettbewerbsverstärkungsgesetz, einem Kern der Gesundheitsreform, besteht ab dem 01.01.2009 eine "allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung" und damit auch zur ambulanten Heilbehandlung für jeden Bürger.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können, stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und sonstige Auskünfte gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin

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