Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
Was kann ich nachdem die mehrmaligen Nachbesserungen fehlgeschlagen haben und die Werkstatt immer der Meinung ist das alles ok ist, an Kosten verlangen?
Sie brauchen zum Einen die Reparaturrechnung nicht zu bezahlen, da objektiv auch kein Erfolg gegeben ist. Darüber hinaus könnten Sie Kosten ersetzt verlangen, die sonst nicht angefallen wären, bzw. wenn die bestellten Teile schlicht nicht mehr brauchbar sein sollten, und von daher ersetzt werden müssen.
Kann ich in eine andere Werkstatt gehen Original teile einbauen lassen und der Werkstatt die Rechnung schicken ?
Ja, Sie können nunmehr auch den Rücktritt vom Vertrag erklären (schriftlich per Einwurfeinschreiben), auf die gesamte Reparaturhistorie hinweisen und auch sagen, dass hier ein Vertrauensverlust eingetreten ist.
Sodann können Sie das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und entsprechende Kosten ersetzt verlangen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Guten Abend,
vielen Dank das Sie die Angelegenheit angenommen haben.
Im groben war die Rechtliche Lage mir schon ziemlich klar so wie Sie es auch geschrieben haben.
Ich sah in einem bestimmten Punkt das Problem nämlich:
Ich habe die beiden Katalysatoren mit den dazugehörigen Rohren
( Flammrohre ) angeliefert.
Hier hatte aber die Werkstatt mir gesagt ich solle die Teile besorgen. Auf meine Nachfrage wo und welche genau hat man mir es gezeigt gehabt.
Genau die habe ich bestellt und der Werkstatt abgeliefert. Als die Werkstatt die Teile zur Händen hatte, wussten die das die Rohre/Teile nicht an meinen Kfz passen.
Statt das man mich kontaktiert und sagt ,, bitte zurück schicken, da nicht passend" hat man es trotzdem durch Bastelarbeiten - schweißen-flexen- Rohrschellen alles miteinander verbunden und eingebaut.
Die Frage ist nun, wenn ich die Aus-Einbau kosten sowie Teile kosten verlange, was die Dekra aufgelistet hat, kann dies jetzt mir zum Verhängnisse werden da ich die Teile gebracht habe indem die Werkstatt sagt:
,, Aus- Einbau kosten erstatten wir ihnen, da wohl laut Dekra die Abgasanlage Fehlerhaft ist wir mehrmals nachgebessert haben, aber die Teile an sich erstatten wir ihnen nicht da sie die Teile uns geliefert haben"?
Kann ich mir aber nicht vorstellen, da die Werkstatt die Teile letztlich eingebaut hat und dran rumgebastelt hat, zurück schicken kann man das natürlich nicht mehr.
Und was den Endtopf angeht, ist der wohl jetzt futsch da er am Rahmen ohne Abstand aufliegt, jeder Bodenwelle-Schlaglöcher dagegen schlägt/knallt. Jetzt rasselt es da raus wenn man dran rüttelt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Nachfragen:
Ich habe die beiden Katalysatoren mit den dazugehörigen Rohren
( Flammrohre ) angeliefert.
Hier hatte aber die Werkstatt mir gesagt ich solle die Teile besorgen. Auf meine Nachfrage wo und welche genau hat man mir es gezeigt gehabt.
Genau die habe ich bestellt und der Werkstatt abgeliefert. Als die Werkstatt die Teile zur Händen hatte, wussten die das die Rohre/Teile nicht an meinen Kfz passen.
Statt das man mich kontaktiert und sagt ,, bitte zurück schicken, da nicht passend" hat man es trotzdem durch Bastelarbeiten - schweißen-flexen- Rohrschellen alles miteinander verbunden und eingebaut.
Die Frage ist nun, wenn ich die Aus-Einbau kosten sowie Teile kosten verlange, was die Dekra aufgelistet hat, kann dies jetzt mir zum Verhängnisse werden da ich die Teile gebracht habe indem die Werkstatt sagt:
,, Aus- Einbau kosten erstatten wir ihnen, da wohl laut Dekra die Abgasanlage Fehlerhaft ist wir mehrmals nachgebessert haben, aber die Teile an sich erstatten wir ihnen nicht da sie die Teile uns geliefert haben"?
Nein, diese Teile müssen ebenfalls erstattet werden, wenn diese durch die Bearbeitung nicht mehr zurückgesandt werden können und für die weitere Reparatur unbrauchbar sind. Der Fehler liegt hier bei der falschen Bestellung der Werkstatt und dem fehlerhaften und irreparablen Einbau.
Kann ich mir aber nicht vorstellen, da die Werkstatt die Teile letztlich eingebaut hat und dran rumgebastelt hat, zurück schicken kann man das natürlich nicht mehr.
Und was den Endtopf angeht, ist der wohl jetzt futsch da er am Rahmen ohne Abstand aufliegt, jeder Bodenwelle-Schlaglöcher dagegen schlägt/knallt. Jetzt rasselt es da raus wenn man dran rüttelt.
Auch das ist eine unmittelbare Folge des fehlerhaften Einbaus (Mangelfolgeschaden). Auch hierfür hat die Werkstatt zu haften, da der Einbau offensichtlich nicht fachgerecht und damit schuldhaft passierte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt