Sehr geehrter Herr Wartenfelser,
bevor ich Ihre Fragen zu rechtlich zulässiger Werbung auf Ihrer Website beantworte, brauche ich bitte die Information, ob Sie bereits eine Marke zu Ihrem Produkt in Anmeldung haben oder zur Anmeldung vorbereitende Informationen gesammelt haben.
Können Sie mir diese bitte über dieses Portal senden oder uploaden?
Ich antworte dann in Folge.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
Tel: 0170 4677875
Web: https://www.rechtsanwaltskanzlei-l-bechtel.jimdosite.com
E-Mail:
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Danke für die Antwort.
Mir geht es bei den Fragen hauptsächlich darum, zu verstehen, welche Angaben ich rechtlich abgesichert zur Wirkung machen darf, ohne unzulässige Health Claims zu nutzen. Ich beschränke mich jetzt nochmal auf die wichtigsten Punkte.
Können Sie mir an Hand der folgenden Beispiele erklären, inwiefern ich zu den Inhaltsstoffen die Wirkung schreiben darf, wenn es keine zulässigen Health Claims dazu gibt?
"Kann die Konzentration fördern" oder "wird traditionell zur Steigerung der Konzentration und Verbesserung des Schlafs verwendet"
Bei der Zuordnung von Wirkung zu Inhaltsstoff (z.B. Lions Mane - Konzentration) muss ich also nicht mit rechtlichen Problemen rechnen, da ich damit keine Wirkung suggeriere sondern nur den Anwendungsbereich nenne, ist das richtig?
Bei der Frage zu der Verwendung von Kommentaren oder Spark Ads auf Influencer Videos ging es nicht darum ob die Personen mir erlauben ihren Kommentar oder ihr Video zu nutzen. Es ging um die Frage ob das rechtlich im Bezug auf die Health Claims erlaubt ist, da ich ja quasi eine Wirkung "suggeriere", wenn ich einen Kommentar deutlich zeige, bei dem ein Kunde schreibt dass er viel besser Schlafen kann und mehr Energie hat.
Bei den Videos das gleiche - Person erzählt dass ihr diese Kapseln extrem geholfen haben sich besser zu konzentrieren und besser zu schlafen, ich schalte Spark Ads darauf. Ist das dann erlaubt (wenn die Influencerin das genehmigt), da ich ja dann damit eine Wirkung zeige, die es laut den Health Claims ja nicht gibt oder ist es okay da die Person in meiner Werbung dann nur ihre eigene Meinung ausdrückt?
Ich habe die Fragen hiermit kürzer gefasst, über eine Antwort auf die einzelnen Fragen würde ich mich freuen!
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr Wartenfelser,
Sie sollten von einer Wirkung nur schreiben, wenn diese in einer wissenschaftlich fundierten Studue nachgewiesen und Sie die Quelle dieser Studie bei Ihrer Werbung mit Erlaubnis des Urhebers benennen.
Die spark ads so wie Sie dies derzeit beschreiben, dürfen Sie nicht schalten, Sie würden willkürlice Inhalte generieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Wartenfelser,
Sie stellen Sehr viele Fragen. In diesem Rahmen der Rechtsberatung kann ich Ihnen nur allgemeine Aussagen und Antworten senden:
1. Auf allgemeine Erfahrungen zu Ihrem Produkt und Wirkungsstiffen können Sie nur mit entsprechenden Quellenangaben verweisen, die lizenziert sein müssen, d.h. Sie müssen bei den Autoren schriftlich nachfragen, ob Sie deren Erkenntnisse und Aussagen weiterverwenden dürfen. Zuordnung Wirkung zu Produktbildern ist unbedenklich, Disclaimer können Sie verwenden, möglichst im Konjunktiv schreiben, Statistiken verwenden, wenn Erlaubnis hierzu schriftlich eingeholt, Situationsbeschreib6ngen sind erlaubt.
2. Kundenbewertungen wider nur mit Erlaubnis der jeweiligen Kunden für Werbung verwenden, gilt auch für Korrespondenz mit Influencern und für das Aufschalten für spark ads.
3. AGBs für Ihr Affiliate Programm schreiben lassen, disclaimer Notizen schreiben zu ungebetenen Inhalten, die gepostet werden könnten, kann ich Ihnen die Anfertigung anbieten.
4. Bei der Verwendung rechtlich oder sachlich unzulässiger Aussagen müssten Sie mit einer Abmahnung über eine Anwaltskanzlei rechnen, das kann sehr teuer werden. Wirkungen Ihres Produktes aus bisherigen nur Erfahrungswerten ableiten, vielleicht hinweisen, dass es bisher keine klinischen Studien hierzu gibt, müssten Sie vorher recherchieren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erklärungen und Empfehlungen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin