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Werbung und Affiliate-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

31. März 2025 11:00 |
Preis: 61,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


18:56

Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und gerade dabei eine Marke für ein Nahrungsergänzungsmittel mit rein pflanzlichen Inhaltsstoffen zu gründen. Die Wirkungen dieser Inhaltsstoffe sind oft mit Studien belegbar, es gibt jedoch keine zugelassenen Health Claims dafür. Bevor ich mit dem Marketing starte, möchte ich sicherstellen, dass meine Werbung sowie mein Affiliate-Programm rechtskonform sind. Daher benötige ich eine, gerne sehr ausführliche, rechtliche Einschätzung zu folgenden Punkten.

1. Werbliche Aussagen auf der Website und in Ads
- Inwieweit darf ich bei der Beschreibung der Inhaltsstoffe auf traditionelle Anwendung verweisen? ("Wird/Wurde in der traditionellen chinesischen Medizin zur Steigerung der kognitiven Leistungsfähigkeit eingesetzt" oder "Wird von Leistungssportlern zur Senkung des Stresslevels genutzt")
- Ist es erlaubt auf den Produktbildern den Inhaltsstoffen ihr Anwendungsgebiet zuzuordnen? (Lions Mane - Konzentration) Hilft dabei ein Disclaimer ( *stellt das Anwendungsgebiet dar) damit keine Wirkung suggeriert wird?
- Wie kann eine rechtssichere Produktbeschreibung für ein Supplement mit beispielsweise "Lion's Mane" aussehen?
- Darf mit Formulierungen wie "kann die kognitive Leistungsfähigkeit unterstützen", "kann den Schlaf verbessern", "kann helfen bei" oder "Kunden berichten von verbessertem Schlaf" usw. geworben werden?
-Sind andere Darstellungen wie eine Statistik mit "Das sagen unsere Kunden" und Optionen wie "besserer Schlaf", "mehr Energie", "bessere Konzentration" oder "ich merke nichts" erlaubt?
- Wie steht es um Umschreibungen wie "Du lässt dich beim lernen immer ablenken und starrst nur in die Luft?" oder "Du drehst dich abends ewig im Bett und kannst nicht einschlafen?"

2. Kundenbewertungen und User-Generated Content
- Darf ich positive Kundenbewertungen für Werbung oder Produktbilder nutzen?
- Wenn ich Influencern das Produkt zuschicke und diese ein Video posten, in dem sie berichten, dass sie plötzlich mehr Energie haben und besser schlafen, darf ich das dann auf meiner Website nutzen oder als eigene Ad posten?
- Ist es erlaubt Spark Ads auf Kundenmeinungen zu schalten?

3. Affiliate Marketing & Influencer Werbung
- Ich plane ein Affiliate-Programm, bei dem Personen durch persönliche Rabattcodes oder Links Provision erhalten wenn Sie mein Supplement vermarkten. Welche rechtlichen Vorgaben muss ich besonders beachten?
- Ich kann nicht jedes Video dieser Affiliates kontrollieren. Wenn diese unzulässige Health Claims nutzen, kann ich rechtliche Probleme bekommen?

4. Allgemeines
- Sollten meine Angaben als Health Claims oder unzulässige Aussagen angesehen werden, wie hoch ist das Risiko und mit welchen Strafen kann ich rechnen?
- Konkurrenzfirmen wie clearly.eu nutzen etliche Health Claims obwohl sie ähnliche Inhaltsstoffe wie ich haben. Woran könnte das liegen?
- Wie kann ich rechtlich sicher darstellen, wofür mein Supplement überhaupt gut ist? Denn ohne die Wirkungen aufzuzeigen, kauft niemand ein Supplement.
- Wo liege eventuelle Grauzonen, die Konkurrenten nutzen um nicht abgemahnt zu werden?

Mir ist bewusst dass dies eine sehr ausführliche Frage ist. Da ich am Anfang stehe und mir momentan noch das Budget für eine ausführliche Rechtsberatung fehlt, hoffe ich dass ich hierdurch mehr Klarheit bekomme. Ich freue mich über eine möglichst ausführliche Antwort, um soviel wie möglich lernen zu können.

Danke und mit freundlichen Grüßen

31. März 2025 | 11:25

Antwort

von


(21)
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Sehr geehrter Herr Wartenfelser,

bevor ich Ihre Fragen zu rechtlich zulässiger Werbung auf Ihrer Website beantworte, brauche ich bitte die Information, ob Sie bereits eine Marke zu Ihrem Produkt in Anmeldung haben oder zur Anmeldung vorbereitende Informationen gesammelt haben.
Können Sie mir diese bitte über dieses Portal senden oder uploaden?

Ich antworte dann in Folge.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel

Rückfrage vom Fragesteller 31. März 2025 | 17:11

Danke für die Antwort.
Mir geht es bei den Fragen hauptsächlich darum, zu verstehen, welche Angaben ich rechtlich abgesichert zur Wirkung machen darf, ohne unzulässige Health Claims zu nutzen. Ich beschränke mich jetzt nochmal auf die wichtigsten Punkte.

Können Sie mir an Hand der folgenden Beispiele erklären, inwiefern ich zu den Inhaltsstoffen die Wirkung schreiben darf, wenn es keine zulässigen Health Claims dazu gibt?
"Kann die Konzentration fördern" oder "wird traditionell zur Steigerung der Konzentration und Verbesserung des Schlafs verwendet"

Bei der Zuordnung von Wirkung zu Inhaltsstoff (z.B. Lions Mane - Konzentration) muss ich also nicht mit rechtlichen Problemen rechnen, da ich damit keine Wirkung suggeriere sondern nur den Anwendungsbereich nenne, ist das richtig?

Bei der Frage zu der Verwendung von Kommentaren oder Spark Ads auf Influencer Videos ging es nicht darum ob die Personen mir erlauben ihren Kommentar oder ihr Video zu nutzen. Es ging um die Frage ob das rechtlich im Bezug auf die Health Claims erlaubt ist, da ich ja quasi eine Wirkung "suggeriere", wenn ich einen Kommentar deutlich zeige, bei dem ein Kunde schreibt dass er viel besser Schlafen kann und mehr Energie hat.
Bei den Videos das gleiche - Person erzählt dass ihr diese Kapseln extrem geholfen haben sich besser zu konzentrieren und besser zu schlafen, ich schalte Spark Ads darauf. Ist das dann erlaubt (wenn die Influencerin das genehmigt), da ich ja dann damit eine Wirkung zeige, die es laut den Health Claims ja nicht gibt oder ist es okay da die Person in meiner Werbung dann nur ihre eigene Meinung ausdrückt?

Ich habe die Fragen hiermit kürzer gefasst, über eine Antwort auf die einzelnen Fragen würde ich mich freuen!

Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. März 2025 | 18:56

Sehr geehrter Herr Wartenfelser,

Sie sollten von einer Wirkung nur schreiben, wenn diese in einer wissenschaftlich fundierten Studue nachgewiesen und Sie die Quelle dieser Studie bei Ihrer Werbung mit Erlaubnis des Urhebers benennen.

Die spark ads so wie Sie dies derzeit beschreiben, dürfen Sie nicht schalten, Sie würden willkürlice Inhalte generieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin

Ergänzung vom Anwalt 31. März 2025 | 15:27

Sehr geehrter Herr Wartenfelser,

Sie stellen Sehr viele Fragen. In diesem Rahmen der Rechtsberatung kann ich Ihnen nur allgemeine Aussagen und Antworten senden:

1. Auf allgemeine Erfahrungen zu Ihrem Produkt und Wirkungsstiffen können Sie nur mit entsprechenden Quellenangaben verweisen, die lizenziert sein müssen, d.h. Sie müssen bei den Autoren schriftlich nachfragen, ob Sie deren Erkenntnisse und Aussagen weiterverwenden dürfen. Zuordnung Wirkung zu Produktbildern ist unbedenklich, Disclaimer können Sie verwenden, möglichst im Konjunktiv schreiben, Statistiken verwenden, wenn Erlaubnis hierzu schriftlich eingeholt, Situationsbeschreib6ngen sind erlaubt.

2. Kundenbewertungen wider nur mit Erlaubnis der jeweiligen Kunden für Werbung verwenden, gilt auch für Korrespondenz mit Influencern und für das Aufschalten für spark ads.

3. AGBs für Ihr Affiliate Programm schreiben lassen, disclaimer Notizen schreiben zu ungebetenen Inhalten, die gepostet werden könnten, kann ich Ihnen die Anfertigung anbieten.

4. Bei der Verwendung rechtlich oder sachlich unzulässiger Aussagen müssten Sie mit einer Abmahnung über eine Anwaltskanzlei rechnen, das kann sehr teuer werden. Wirkungen Ihres Produktes aus bisherigen nur Erfahrungswerten ableiten, vielleicht hinweisen, dass es bisher keine klinischen Studien hierzu gibt, müssten Sie vorher recherchieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erklärungen und Empfehlungen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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