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Werbemail / Brief

2. Juni 2010 09:30 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer vorbezeichneten Frage wurde mir bereits signalisirt, dass Werbemails, bzw. Telefonanrufe zu einer kostenpflichtigen Abmahung führen können.

Da ich mich rechtlich gerne absichern möchte, würde ich nun gerne wissen, wie die rechtliche Sichtweise bei einem Brief aussieht.

Kann man dort auch eine kostenpflichtige Abmahnung riskieren?

Welche Methoden sind rechtlich abmahnsicher?


Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

2. Juni 2010 | 09:47

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragsteller,

ein normaler Brief ist in der Regel zulässig.

Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn Sie eine Werbesendung in Briefkästen werfen, die deutlich sichtbar den Hinweis "Keine Werbung" aufweisen.
Ein solcher Einwurf dort könnte zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.

Eine unzulässige (und damit wettbewerbswidrige) Belästigung liegt auch vor, wenn die Werbebriefe als Privatbriefe getarnt werden, wodurch der Empfänger veranlasst wird, ihren Inhalt zu lesen.

Sie sollten also darauf achten, dass Sie Ihre Werbebriefe nicht in Briefkästen mit einem "Keine Werbung" Aufdruck werfen und Ihre Briefe nicht als "persönlich" tarnen.

Wenn Sie dies beachten, sind Sie vor Abmahnungen geschützt (sofern der Inhalt auch in Ordnung ist).

Ich mache Sie auch auf die kostenlose Nachfrageoption aufmerksam.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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