Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie werden hier von der Staatskasse Geld zurückerhalten.
Ihre notwendigen Auslagen werden von der Staatskasse getragen.
Zu den notwendigen Auslagen zählen in erster Linie die Anwaltskosten, aber nur im Umfang der gesetzlichen Gebühren. Haben Sie mit dem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die diese gesetzlichen Gebühren übersteigt, werden Sie den übersteigenden Betrag nicht erhalten.
Zu den notwendigen Auslagen zählen aber auch eigene Kosten, die Sie eventuell hatten. Das können z.B. Fahrtkosten sein.
Ihr Anwalt kann einen Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen stellen, so dass Sie dann von der Staatskasse diese erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle