Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihren Angaben zu urteilen, sind Sie die Eigentümerin des Pferds. Zwischen Ihnen und dem vorigen Eigentümer ist der Kaufvertrag über das Pferd zustande gekommen. Eine Kostenübernahme durch Ihren Vater ändert nichts an der Tatsache, dass Sie die Käuferin waren. Zwar werden Sie durch den Abschluss eines Kaufvertrags nicht automatisch Eigentümerin. Jedoch verpflichtet sich beim Abschluss eines Kaufvertrages der Verkäufer dazu, dem Käufer das Eigentum am Kaufgegenstand zu verschaffen. Dies ist in Ihrem Fall wohl durch die Übergabe des Pferdes an Sie geschehen. Für Ihre Eigentümerstellung spricht zudem das Vorhandensein der Eigentumsurkunde, welche auf Ihren Namen lautet, sowie der Regelungsgehalt des § 1006 BGB
, wonach vermutet wird, dass der Besitzer einer Sache Eigentümer ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)
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