Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich müssten Sie hier gegen den Eigentümer bzw. den Besitzer vorgehen. Besitzer sollte hier die Stadt sein, da sie die Sachherrschaft ausübt. Auch ein Vorgehen gegen den flüchtigen Nachbar ist denkbar, wird aber sicherlich in Anbetracht dr Flucht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Gegen die Stadt ist ein Amtsahftungsanspruch denkbar. Der Besitzer eines Gebäudes ist grundsätzlich dafür verantwortlich von diesem ausgehende Gefahren für andere abzuwenden.
Ich halte hier ein Vorgehen am ehesten gegen die Stadt für sinnvoll. Dies kann jedoch nur eine erste Einschätzung sein. Für eine abschließende Beurteilung müssen alle Fakten (Besitz, Eigentum etc.) bekannt sein. Ich rate Ihnen deshalb einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt
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