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Wer bezahlt die Ausrechnung der zusätzlichen Steuerlast (Anlage U)

16. Oktober 2011 12:26 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger Hafer

Guten Tag, meine Exfrau bzw ihr Anwalt möchte, daß ich die Ausrechnung der zusätzlichen Steuerlast ihrerseits (Anlage U) bezahle.
Die Steuerlast von ihr übernehme ich da sie weniger verdient.
Es geht um 4 rückwirkende Jahre.
(2006-2009)
Das bedeutet 4*Steuerberatungskosten.

Grundsätzlich muss derjenige die Beraterkosten zahlen, der den Berater beauftragt hat.

Eine Übernahme dieser Kosten zu ihren Lasten, käme nur bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Ihnen und ihrer Exfrau in Betracht.


Sollte keine entsprechende Vereinbarung bestehen, rate Ich Ihnen sich darauf zu berufen, dass bei einer steuerlichen Berücksichtigung der Utnerhaltsleistungen gemäß Anlage U, die Beraterkosten ihrer ExFrau nicht zu den zu ersetztenden Nachteilen gehören, da es allein ihrer Frau obliegt ob Sie eine Steuerberatung wünscht oder nicht.

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