Welche Risiken gehen von einer gelöschten GmbH aus?
Eine GmbH befand sich seit 2008 in normaler Liquidation. Im Herbst 2011 war das abgeschlossen, alle Anteile waren eingezahlt, Bilanz steht auf Null. Nach einem Hinweis der Vermögenslosigkeit wurde von Amts wegen ein Löschungsverfahren eingeleitet und die Absicht der Löschung im Handelsregister veröffentlicht, Widerspruchsfrist drei Monate. Finanzamt und IHK haben erwartungsgemäß zugestimmt. Vier Monate später: "Amtsgericht xxx Aktenzeichen: HRB xxx, Bekannt gemacht am: 29.02.2012 22:00 Uhr ... Löschungen von Amts wegen 28.02.2012, xxx GmbH, Sitz (Adresse). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG
gelöscht. Von Amts wegen eingetragen."
Soweit okay.
1. Dazu eine allgemeine Frage: Welche Risiken können von dieser gelöschten GmbH noch ausgehen? Ist jetzt wirklich Ruhe oder kann doch noch irgend ein Supergau gegen den Willen der GmbH-Personen eintreten?
2. In dem Zusammenhang eine spezielle Frage: Eine seit 2007 in Liquidation befindliche KG hat zwei Komplementäre, eine natürliche Person und eben diese GmbH. Gegen die KG besteht eine Forderung seit 2008. Der Gläubiger geht dem Eintreiben der offenen Forderung nicht gerade intensiv nach, seit die Forderung tituliert ist herrscht Funkstille, es gab keine Vollstreckungsversuche.
In der Komplementär-GmbH wurde diese Forderung nie berücksichtigt. Das Argument ist gewesen, dass es immer einen zweiten Vollhafter in Form einer natürlichen Person gegeben hat und zum Zeitpunkt des Entstehen der Forderung die KG das auch hätte zahlen können. Die KG ist seit geraumer Zeit ebenfalls vermögenslos, offene Forderungen müssten also die Vollhafter übernehmen, zu denen vor wenigen Wochen auch noch die vermögenslose GmbH gehörte. Genau genommen wäre das in meinen Augen ein Insolvenzantragsgrund bei der GmbH.
Kann jetzt, nach der Löschung der GmbH, der Gläubiger oder Dritte noch eine Insolvenzverschleppung bei der GmbH konstruieren und den Liquidator deswegen strafrechtlich belangen? Zivilrecht ist egal, weil diese Person als zweiter Vollhafter der KG sowieso finanziell herhalten muss.
3. Es wurden zum Schluss keine Veröffentlichungen der Jahresabschlüsse mehr vorgenommen. Sollte man das noch nachholen oder kann man das jetzt sein lassen (es kostet halt Geld, dass man sich gern sparen würde)?
-- Einsatz geändert am 05.04.2012 15:39:21
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